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	Kommentare zu: Addition von Planungsleistungen &#8211; Vertragsverletzungsverfahren droht	</title>
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	<description>Hilfreiches zu VOB/A - VgV - GWB - VOB/B - BGB - HOAI</description>
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		<title>
		Von: Roman Weifenbach		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/addition-von-planungsleistungen-vertragsverletzungsverfahren-droht/#comment-79</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roman Weifenbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 May 2019 06:18:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/addition-von-planungsleistungen-vertragsverletzungsverfahren-droht/#comment-73&quot;&gt;Högerl Christina&lt;/a&gt;.

Sehr geehrte Frau Högerl,

vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir haben keineswegs die Absicht zu verallgemeinern. Selbstverständlich ist jede Gerichtsentscheidung eine Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern (VK Nordbayern, 09.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-10) ist da keine Ausnahme. Entscheidung der Oberlandesgericht haben jedoch eine gewisse &quot;Bindungswirkung&quot; auch für andere Oberlandesgerichte. Dies ergibt sich aus § 179 Abs. 2 GWB. Danach müssen Oberlandesgerichte den jeweiligen Fall dem Bundesgerichtshof vorlegen, wenn sie von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen. 

Etwas irritiert bin ich von Ihrer Mitteilung, dass das Oberlandesgericht München die Entscheidung &quot;mittragen&quot; würde. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München hierzu ist mir nicht bekannt, daher wäre ich Ihnen für einen konkreteren Hinweis dankbar. 

Mit freundlichen Grüßen 
Roman Weifenbach]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bau-vergabe-recht.de/addition-von-planungsleistungen-vertragsverletzungsverfahren-droht/#comment-73">Högerl Christina</a>.</p>
<p>Sehr geehrte Frau Högerl,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir haben keineswegs die Absicht zu verallgemeinern. Selbstverständlich ist jede Gerichtsentscheidung eine Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern (VK Nordbayern, 09.05.2018 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RMF-SG21-3194-3-10" title="VK Nordbayern, 09.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-10: Wann sind Planungsleistungen &quot;gleichartig&quot;?">RMF-SG21-3194-3-10</a>) ist da keine Ausnahme. Entscheidung der Oberlandesgericht haben jedoch eine gewisse &#8222;Bindungswirkung&#8220; auch für andere Oberlandesgerichte. Dies ergibt sich aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GWB/179.html" title="&sect; 179 GWB: Bindungswirkung und Vorlagepflicht">§ 179 Abs. 2 GWB</a>. Danach müssen Oberlandesgerichte den jeweiligen Fall dem Bundesgerichtshof vorlegen, wenn sie von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen. </p>
<p>Etwas irritiert bin ich von Ihrer Mitteilung, dass das Oberlandesgericht München die Entscheidung &#8222;mittragen&#8220; würde. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München hierzu ist mir nicht bekannt, daher wäre ich Ihnen für einen konkreteren Hinweis dankbar. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Roman Weifenbach</p>
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		<title>
		Von: Högerl Christina		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/addition-von-planungsleistungen-vertragsverletzungsverfahren-droht/#comment-73</link>

		<dc:creator><![CDATA[Högerl Christina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Apr 2019 12:53:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 
weshalb zitieren Sie nicht auch die Entscheidung der Vergabekammer Nord im Bundesland Bayern? Diese kam zu einem völlig anderen Ergebnis solange, keine EÜ-Fördermittel im Projekt verankert sind. Die Entscheidung ist zudem jünger und wird vom OLG München auch so mitgetragen.
Jedes Urteil gibt genau über den Sachverhalt Auskunft den die Richter vorgelegt bekommen. Was soll hier das zu Generalsieren?
Mit freundlichen Grüßen

Christina Högerl]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
weshalb zitieren Sie nicht auch die Entscheidung der Vergabekammer Nord im Bundesland Bayern? Diese kam zu einem völlig anderen Ergebnis solange, keine EÜ-Fördermittel im Projekt verankert sind. Die Entscheidung ist zudem jünger und wird vom OLG München auch so mitgetragen.<br />
Jedes Urteil gibt genau über den Sachverhalt Auskunft den die Richter vorgelegt bekommen. Was soll hier das zu Generalsieren?<br />
Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christina Högerl</p>
]]></content:encoded>
		
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