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	Kommentare zu: Die Angst vor der Insolvenz des Auftraggebers	</title>
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	<description>Hilfreiches zu VOB/A - VgV - GWB - VOB/B - BGB - HOAI</description>
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		<title>
		Von: Roman Weifenbach		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/podcast/die-angst-vor-der-insolvenz-des-auftraggebers/#comment-880</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roman Weifenbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Apr 2024 18:33:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/podcast/die-angst-vor-der-insolvenz-des-auftraggebers/#comment-843&quot;&gt;Martin Kunde&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Kunde,

vielen Dank für Ihren konstruktiven Kommentar. Manchmal sind auch wir betriebsblind. Wegen § 650f Abs. 6 Nr. 1 BGB haben wir in unserer Praxis nahezu nie mit der Bauhandwerkersicherung zu tun. Natürlich haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das Thema in unserer nächsten Folge zu besprechen.

Mit freundlichen Grüße
Roman Weifenbach]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bau-vergabe-recht.de/podcast/die-angst-vor-der-insolvenz-des-auftraggebers/#comment-843">Martin Kunde</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Kunde,</p>
<p>vielen Dank für Ihren konstruktiven Kommentar. Manchmal sind auch wir betriebsblind. Wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/650f.html" title="&sect; 650f BGB: Bauhandwerkersicherung">§ 650f Abs. 6 Nr. 1 BGB</a> haben wir in unserer Praxis nahezu nie mit der Bauhandwerkersicherung zu tun. Natürlich haben wir Ihren Kommentar zum Anlass genommen, das Thema in unserer nächsten Folge zu besprechen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüße<br />
Roman Weifenbach</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Martin Kunde		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/podcast/die-angst-vor-der-insolvenz-des-auftraggebers/#comment-843</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Kunde]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2024 09:07:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine instruktive Folge, vielen Dank!
Einen Aspekt habe ich vermisst. Dem Hörer wäre mit der Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB gedient, die nach dessen Abs. 7 BGB immer, auch im VOB-Vertrag, verlangt werden darf.
Leistet der AG auf Anforderung des AN nach Abs. 1 innerhalb der vom AN gesetzten, angemessenen Frist eine Sicherheit (idR eine Bürgschaft, aber auch Hinterlegung möglich) über 100 % der ausstehenden Vergütung zzgl. 10 % Aufschlag für Nebenforderungen, ist der Vergütungsanspruch des vorleistungspflichtigen AN voll abgesichert. Leistet der AG dagegen nicht fristgerecht Sicherheit, kann der AN nach Abs. 5 Satz 1 BGB die Leistung verweigern oder kündigen.
Nachteile: Lösung funktioniert nicht in den Fällen des Abs. 6 BGB. Außerdem muss der AN grundsätzlich die Kosten der Sicherheitsleistung tragen (Abs. 3 Satz 1 BGB).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine instruktive Folge, vielen Dank!<br />
Einen Aspekt habe ich vermisst. Dem Hörer wäre mit der Bauhandwerkersicherheit nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/650f.html" title="&sect; 650f BGB: Bauhandwerkersicherung">§ 650f BGB</a> gedient, die nach dessen Abs. 7 BGB immer, auch im VOB-Vertrag, verlangt werden darf.<br />
Leistet der AG auf Anforderung des AN nach Abs. 1 innerhalb der vom AN gesetzten, angemessenen Frist eine Sicherheit (idR eine Bürgschaft, aber auch Hinterlegung möglich) über 100 % der ausstehenden Vergütung zzgl. 10 % Aufschlag für Nebenforderungen, ist der Vergütungsanspruch des vorleistungspflichtigen AN voll abgesichert. Leistet der AG dagegen nicht fristgerecht Sicherheit, kann der AN nach Abs. 5 Satz 1 BGB die Leistung verweigern oder kündigen.<br />
Nachteile: Lösung funktioniert nicht in den Fällen des Abs. 6 BGB. Außerdem muss der AN grundsätzlich die Kosten der Sicherheitsleistung tragen (Abs. 3 Satz 1 BGB).</p>
]]></content:encoded>
		
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