<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Schlussrechnung vor Abnahme?	</title>
	<atom:link href="https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/</link>
	<description>Hilfreiches zu VOB/A - VgV - GWB - VOB/B - BGB - HOAI</description>
	<lastBuildDate>Sat, 01 Apr 2023 06:03:48 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Roman Weifenbach		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-74</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roman Weifenbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Apr 2019 15:15:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bau-vergabe-recht.de/?p=375#comment-74</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-70&quot;&gt;Stang,Helmut&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Darin schneiden Sie einige wichtige Punkte an, auf die wir gerne eingehen würden:
- &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/wie-erfolgt-das-aufmass/&quot;&gt;Wie erfolgt das Aufmaß zur Schlussrechnung?&lt;/a&gt;
- &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/abnahme-obwohl-die-position-nicht-ausgeschoepft-wurde/&quot;&gt;Wie wird mit nur teilweise ausgeführten Leistungen verfahren?&lt;/a&gt;
- &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/teilabnahme-und-teilkuendigung/&quot;&gt;Welche Rolle spielen Teilabnahmen?&lt;/a&gt;
Um diesen Themen genug Raum zu geben, werden wir in den nächsten Wochen Artikel dazu veröffentlichen. Nur in aller Kürze: Wenn die Leistung nicht vollständig ist, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Abnahme seiner Leistungen. Ungeachtet dessen werden Leistungen im Einheitspreisvertrag gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B nur nach  tatsächlichem Leistungsstand (also nach Aufmaß) abgerechnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-70">Stang,Helmut</a>.</p>
<p>Vielen Dank für Ihren Kommentar. Darin schneiden Sie einige wichtige Punkte an, auf die wir gerne eingehen würden:<br />
&#8211; <a href="https://bau-vergabe-recht.de/wie-erfolgt-das-aufmass/">Wie erfolgt das Aufmaß zur Schlussrechnung?</a><br />
&#8211; <a href="https://bau-vergabe-recht.de/abnahme-obwohl-die-position-nicht-ausgeschoepft-wurde/">Wie wird mit nur teilweise ausgeführten Leistungen verfahren?</a><br />
&#8211; <a href="https://bau-vergabe-recht.de/teilabnahme-und-teilkuendigung/">Welche Rolle spielen Teilabnahmen?</a><br />
Um diesen Themen genug Raum zu geben, werden wir in den nächsten Wochen Artikel dazu veröffentlichen. Nur in aller Kürze: Wenn die Leistung nicht vollständig ist, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Abnahme seiner Leistungen. Ungeachtet dessen werden Leistungen im Einheitspreisvertrag gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.html" title="&sect; 2 VOB/B: Verg&uuml;tung">§ 2 Abs. 2 VOB/B</a> nur nach  tatsächlichem Leistungsstand (also nach Aufmaß) abgerechnet.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stang,Helmut		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-70</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stang,Helmut]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2019 08:47:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bau-vergabe-recht.de/?p=375#comment-70</guid>

					<description><![CDATA[Wie sieht die Schlußrechnung nach Abnahme aus?
Als gesamtes, d.h. Komplettaufmass, oder können Aufmasse , nach Ist-Stand zum Zeitpunkt der Ausführung gestellt ( somit nur teilweise fertiggestellt) vom Architekten als abgeschlossene Leistungen zum Zeitpunkt der Abschlagsrechnung aufgemessen verwndet, und Restmassen unberücksichtigt bleiben.
Auch erfolgten die Aufmasse nicht als Teilabnahmen, sondern wie vor gesagt, als &quot; IST- Stand &quot;, d.h. die aufgemessenen Leistungen waren tatsächlich zum Aufmasszeitpunkt nicht abgeschlossen, keine Teilabnahmen/Fertigen Leistungen aufgemessen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sieht die Schlußrechnung nach Abnahme aus?<br />
Als gesamtes, d.h. Komplettaufmass, oder können Aufmasse , nach Ist-Stand zum Zeitpunkt der Ausführung gestellt ( somit nur teilweise fertiggestellt) vom Architekten als abgeschlossene Leistungen zum Zeitpunkt der Abschlagsrechnung aufgemessen verwndet, und Restmassen unberücksichtigt bleiben.<br />
Auch erfolgten die Aufmasse nicht als Teilabnahmen, sondern wie vor gesagt, als &#8220; IST- Stand &#8222;, d.h. die aufgemessenen Leistungen waren tatsächlich zum Aufmasszeitpunkt nicht abgeschlossen, keine Teilabnahmen/Fertigen Leistungen aufgemessen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Roman Weifenbach		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-20</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roman Weifenbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jun 2018 18:01:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bau-vergabe-recht.de/?p=375#comment-20</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-19&quot;&gt;Ina Degenaar&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich hat sich hier ein Fehler eingeschlichen. Es ist der Auftragnehmer, der die Abnahme verlangen und auch die Schlussrechnung stellen kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-19">Ina Degenaar</a>.</p>
<p>Vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich hat sich hier ein Fehler eingeschlichen. Es ist der Auftragnehmer, der die Abnahme verlangen und auch die Schlussrechnung stellen kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ina Degenaar		</title>
		<link>https://bau-vergabe-recht.de/schlussrechnung-vor-abnahme/#comment-19</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ina Degenaar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jun 2018 16:30:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://bau-vergabe-recht.de/?p=375#comment-19</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
unter der Zwischenüberschrift &quot;Wie ist die Ausgangslage?&quot; bin ich über diesen Satz gestolpert:
&quot;In diesem Moment kann der Auftraggeber sowohl die Abnahme verlangen, als auch die Schlussrechnung stellen.&quot; Die Schlussrechnung wird doch vom Auftragnehmer gestellt? Ich denke, hier fehlen zwei Worte (&quot;der Auftragnehmer&quot; nach &quot;als auch&quot;).

Viele Grüße
Ina Degenaar]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
unter der Zwischenüberschrift &#8222;Wie ist die Ausgangslage?&#8220; bin ich über diesen Satz gestolpert:<br />
&#8222;In diesem Moment kann der Auftraggeber sowohl die Abnahme verlangen, als auch die Schlussrechnung stellen.&#8220; Die Schlussrechnung wird doch vom Auftragnehmer gestellt? Ich denke, hier fehlen zwei Worte (&#8222;der Auftragnehmer&#8220; nach &#8222;als auch&#8220;).</p>
<p>Viele Grüße<br />
Ina Degenaar</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
