Wie kommt der Auftragnehmer da raus?

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Wie kommt der Auftragnehmer da raus?
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Nicht nur der Auftraggeber hat ein Recht den Bauvertrag nach VOB/B zu kündigen, auch der Auftragnehmer kann in schwierige Situationen geraten. Dann stellt sich die Frage, ob auch er aus dem Vertragsverhältnis „fliehen“ kann.

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Bauzeitverlängerung – Wie verlängert sich die Ausführungsfrist?

Wecker der fünf vor zwölf anzeigt

Bei Thema „Bauzeit“ denken trotz des Begriffsteils „Zeit“ die meisten zunächst ans Geld. Tatsächlich betreffen die Regelungen für Folgen von Behinderungen in der VOB/B neben dem Geld aber auch die Zeit selbst. Deshalb gilt es bei solchen Behinderungen zunächst zu klären, ob dem Auftragnehmer mehr Zeit zur Verfügung steht und er damit dann auch nicht in Verzug kommt, wenn die ursprünglich im Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist überschritten wird. Um diese Frage und wie man den etwaigen Verlängerungszeitraum bestimmt, geht es in dieser Folge des Podcasts.

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Wann gibt es überhaupt eine Verlängerung nach der VOB/B?

Nach § 6 Abs. 2 VOB/B werden Ausführungsfristen verlängert, soweit eine Behinderung auf einer der unter den Buchstaben a) bis c) aufgezählten Ursachen beruht. Unter a) werden alle Umstände erfasst, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers kommen. Dies ist an sich völlig logisch, wenn der Auftraggeber die Verlängerung verursacht, dann soll der Auftragnehmer auch mehr Zeit bekommen. Zu einer Verlängerung kommt es auch, wenn die Behinderung durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb verursacht ist. Schließlich kommt nach c) es zu einer Verlängerung, wenn die Behinderung durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände entstanden ist.

Bezüglich der letzten Fallgruppe ist noch besonders § 6 Abs. 3 VOB/B zu beachten, der bestimmt, dass Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung gelten. Vereinfacht gesagt, ist daher Schnee im Winter grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung.

Das unabwendbare Ereignis

Versucht man, die gesamte Regelung etwas zu vereinfachen und auf einen Nenner herunterzubrechen, so sollte man vor allem das unabwendbare Ereignis in den Blick nehmen. Dieses sollte regelmäßig die niedrigste Schwelle für die Verlängerung der Zeit sein.

Dies bedeutet vereinfacht, dass der Auftragnehmer mehr Zeit bekommt, wenn er nichts für die Behinderung kann und mit dieser auch nicht rechnen musste. Dies ist also vergleichsweise schnell der Fall. Anders ist es dann bei den Ansprüchen auf Geld, dort hängen die Trauben für Auftragnehmer weitaus höher.

Der Automatismus in § 6 Abs. 2 VOB/B

Ein wesentliches Merkmal von § 6 Abs. 2 VOB/B besteht darin, dass er die Ausführungsfristen alleine durch das Vorliegen einer in ihm genannten Ursache verlängert. Dies erfolgt also automatisch durch das objektive Vorliegen von Umständen und damit losgelöst von einer Einigung oder Bestimmung der Parteien des Bauvertrags. Es gilt dann also automatisch eine neue Bauzeit, ohne dass das im Vertrag genannte Datum durch die Parteien bereits einvernehmlich fortgeschrieben wurde.

Die Bestimmung der Länge

Im wirklichen Leben wird es häufig um die Frage gehen, um wie viele Tage die Bauzeit sich denn automatisch verlängert hat. Es ist für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen sinnvoll, diesen neuen Termin gemeinsam zu fixieren. Die Ermittlung dieses Termins nach den Vorgaben von § 6 Abs. 4 VOB/B ist aber durchaus schwierig. Der Podcast beschäftigt sich mit einigen in der Praxis immer wiederkehrenden Problemstellungen.

Wer trägt die Gefahr vor der Abnahme?

Baustelle
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Wer trägt die Gefahr vor der Abnahme?
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In der neuesten Folge des Podcasts wird anlässlich eines privat erlebten Sachverhalts die Frage aufgeworfen, wer für den Vertragsgegenstand bis zur Abnahme haftet. So einfach die Beantwortung ganz allgemein erscheinen mag, so tückisch können Einzelkonstellationen sein.

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Behinderung des Bauablaufs – wenn’s mal länger dauert

Schneedach
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Behinderung des Bauablaufs - wenn's mal länger dauert
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In § 6 Abs. 1 VOB/B ist geregelt, was bei einer Behinderung der Bauausführung vom Auftragnehmer zu tun ist. Diese Folge behandelt die wichtige Behinderungsanzeige im Bauvertrag, ihre Voraussetzungen, ihre Folgen und ihre Wirkungen.

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Schlussrechnung durch den Auftraggeber

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Schlussrechnung durch den Auftraggeber
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Nach unserer Sommerpause starten wir mit einem Thema aus der VOB/B. Diesmal geht es um die fehlende Schlussrechnung. Was tun, wenn dieses ausbleibt, obwohl die Arbeiten abgeschlossen und abgenommen sind?

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Stundenlohnarbeiten – Fluch oder Segen?

Geldscheine unter einer Lupe
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Stundenlohnarbeiten - Fluch oder Segen?
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Die VOB/B sieht die Möglichkeit vor, dass die Abrechnung von erbrachten Leistungen alleine auf Basis der dafür benötigten Zeit erfolgt. Über die Vor- und Nachteile dieser Methode sowie über die Chancen und Risiken für Auftraggeber und Auftragnehmer wird in der aktuellen Podcast-Folge diskutiert.

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Die Bauhandwerkersicherung

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Die Bauhandwerkersicherung
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In unserer letzten Folge haben wir etwas vergessen. Zum Glück hat uns ein aufmerksamer Hörer darauf hingewiesen. Darum widmen wir uns heute dem Instrument der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB.

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Die Angst vor der Insolvenz des Auftraggebers

Leere Hosentaschen
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Die Angst vor der Insolvenz des Auftraggebers
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Insolvenzen sind ein Teil des gesamten Wirtschaftslebens und daher leider auch Bestandteil des Baualltags. In der neuesten Folge des Podcasts wird eine diesbezügliche Hörerfrage aufgegriffen. Was kann der Auftragnehmer nach Vertragsschluss tun, wenn sich die Befürchtung aufdrängt, dass der Auftraggeber insolvent sein oder dies zumindest kurzfristig werden könnte.

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Wenn der Bauvertrag vorzeitig zu Ende geht – Kündigungsregeln der VOB/B

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Wenn der Bauvertrag vorzeitig zu Ende geht - Kündigungsregeln der VOB/B



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Ein erfolgreicher Bauvertrag endet mit der Abnahme der geschuldeten Leistung. Manchmal gibt es jedoch Gründe, schon vor Fertigstellung der Bauleistung die Reißleine zu ziehen. Sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer haben nach der VOB/B die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Allerdings mit einigen Unterschieden, wie wir in Folge 24 unseres Podcasts erläutern. „Wenn der Bauvertrag vorzeitig zu Ende geht – Kündigungsregeln der VOB/B“ weiterlesen

Wie wirkt sich die Bedenkenanmeldung auf den Bauablauf aus?

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Wie wirkt sich die Bedenkenanmeldung auf den Bauablauf aus?
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Die Bedenkenanmeldung als solche war bereits Gegenstand der Podcastfolge „Lästige Störung oder wertvoller Hinweis? – Bedenken im Bauvertrag“. In der aktuellen Folge wird das Augenmerk nun auf die Auswirkungen der Bedenkenanmeldung gelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, was passiert, wenn keine Reaktion auf die sie erfolgt.

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