Eine Situation, wie sie in Bauverträgen oft vorkommt: Nach Vertragsschluss fällt auf, dass eine Position im Leistungsverzeichnis (LV) falsch ausgeschrieben war. Um ein mangelfreies Werk herstellen zu können, wird diese vom Auftraggeber nachträglich geändert. Der Auftragnehmer will hierfür Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B. Der Auftraggeber ist skeptisch: Hätte der Auftragnehmer nicht vor Zuschlag auf die mangelhafte LV-Position hinweisen müssen? Steht ihm jetzt überhaupt eine Nachtragsvergütung zu? „Mängel im Leistungsverzeichnis – Muss der Bieter darauf hinweisen?“ weiterlesen