In seinem Urteil vom 8. August 2019 (Az. VII ZR 34/18) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen beschäftigt. Es ging um § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, bei dem der neue Preis bislang in der Regel mittels Fortschreibung der Urkalkulation ermittelt wurde. Das Urteil sorgt – verständlicherweise – seit seiner Veröffentlichung für Diskussionen. „Preisermittlung bei Mengenmehrung – BGH-Urteil sorgt für Diskussionen“ weiterlesen