
Pauschalverträge nach VOB/B sind ein Instrument zur Vereinfachung der Abrechnung. Während klassische Bauverträge nach VOB/B auf der Basis von Leistungsverzeichnissen und Einheitspreisen abgerechnet werden, bietet der Pauschalvertrag eine (oder ggf. mehrere) feste Vergütungssumme, unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Mengen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 2 Abs. 7 VOB/B:
„Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert.“
Ob es wirklich so einfach ist, ist das Thema unserer heutigen Folge. Denn der Pauschalvertrag ist kein schrankenloses „All-Inclusive-Paket“.
„Pauschalverträge nach VOB/B – Allheilmittel oder „nur“ andere Risiken?“ weiterlesen