Besonderheiten des Pauschalpreisvertrags

Münzstapel

Der „typische“ Bauvertrag beruht auf Einheitspreisen. In einem Leistungsverzeichnis werden Mengen- oder Masseneinheiten pro Einzelleistung mit einem vorab kalkulierten Preis angeboten. Am Ende multipliziert der Auftragnehmer die tatsächlich ausgeführte Menge oder Masse mit diesem Preis. Ergebnis ist der Gesamtpreis der erbrachten Leistung, der dann in die Abrechnung einfließt. Es geht aber auch anders. „Besonderheiten des Pauschalpreisvertrags“ weiterlesen