
Unser Podcast macht Sommerpause. Neue Folgen gibt es wieder ab September.
Hilfreiches zu VOB/A – VgV – GWB – VOB/B – BGB – HOAI
Unser Podcast macht Sommerpause. Neue Folgen gibt es wieder ab September.
Bei Baumaßnahmen geht es nicht nur um Planung und Bauausführung – es geht meist auch um große Geldsummen. Um die Vertragserfüllung abzusichern und finanzielle Risiken zu minimieren, greifen Auftraggeber und Auftragnehmer häufig auf sogenannte Sicherheitsleistungen zurück. Diese dienen als Absicherung für den Fall, dass eine Vertragspartei ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt – sei es durch mangelhafte Ausführung, Nichtfertigstellung oder gar Insolvenz. In unserer heutigen Podcast-Folge werfen wir einen Blick auf Sicherheitsleistungen und die dazugehörigen Regelungen in der VOB/B. „Auf Nummer sicher – Regelungen zur Sicherheitsleistung in der VOB/B“ weiterlesen
Heute beschäftigt uns ein tagesaktueller Fall aus der Praxis. Ein Bieter eines Vergabeverfahrens nach VgV beklagt sich im laufenden Verfahren. Er selbst ist auf den siebten Platz und trägt vor, es könnte nicht sein, dass die Bieter vor ihm so viel billiger anbieten könnten. Außerdem gelte ja die HOAI.
„Der Siebte rügt – Unterangebot trotz HOAI?“ weiterlesenIn Folge 55 unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit einem Thema, das in jedem Bauvertrag eine zentrale Rolle spielt. Es geht um die Frage, was der Unternehmer schuldet. Dazu werfen wir einen genaueren Blick auf § 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/B, also auf jene Regelungen, die für die Leistungsbestimmung und die Reihenfolge bei Vertragswidersprüchen wichtige Vorgaben enthalten.
„Grundlagen des Bauvertrags – die auszuführende Leistung“ weiterlesenNicht nur der Auftraggeber hat ein Recht den Bauvertrag nach VOB/B zu kündigen, auch der Auftragnehmer kann in schwierige Situationen geraten. Dann stellt sich die Frage, ob auch er aus dem Vertragsverhältnis „fliehen“ kann.
„Wie kommt der Auftragnehmer da raus?“ weiterlesenBei Thema „Bauzeit“ denken trotz des Begriffsteils „Zeit“ die meisten zunächst ans Geld. Tatsächlich betreffen die Regelungen für Folgen von Behinderungen in der VOB/B neben dem Geld aber auch die Zeit selbst. Deshalb gilt es bei solchen Behinderungen zunächst zu klären, ob dem Auftragnehmer mehr Zeit zur Verfügung steht und er damit dann auch nicht in Verzug kommt, wenn die ursprünglich im Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist überschritten wird. Um diese Frage und wie man den etwaigen Verlängerungszeitraum bestimmt, geht es in dieser Folge des Podcasts.
Weiterlesen: Bauzeitverlängerung – Wie verlängert sich die Ausführungsfrist?Nach § 6 Abs. 2 VOB/B werden Ausführungsfristen verlängert, soweit eine Behinderung auf einer der unter den Buchstaben a) bis c) aufgezählten Ursachen beruht. Unter a) werden alle Umstände erfasst, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers kommen. Dies ist an sich völlig logisch, wenn der Auftraggeber die Verlängerung verursacht, dann soll der Auftragnehmer auch mehr Zeit bekommen. Zu einer Verlängerung kommt es auch, wenn die Behinderung durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb verursacht ist. Schließlich kommt nach c) es zu einer Verlängerung, wenn die Behinderung durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände entstanden ist.
Bezüglich der letzten Fallgruppe ist noch besonders § 6 Abs. 3 VOB/B zu beachten, der bestimmt, dass Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung gelten. Vereinfacht gesagt, ist daher Schnee im Winter grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung.
Versucht man, die gesamte Regelung etwas zu vereinfachen und auf einen Nenner herunterzubrechen, so sollte man vor allem das unabwendbare Ereignis in den Blick nehmen. Dieses sollte regelmäßig die niedrigste Schwelle für die Verlängerung der Zeit sein.
Dies bedeutet vereinfacht, dass der Auftragnehmer mehr Zeit bekommt, wenn er nichts für die Behinderung kann und mit dieser auch nicht rechnen musste. Dies ist also vergleichsweise schnell der Fall. Anders ist es dann bei den Ansprüchen auf Geld, dort hängen die Trauben für Auftragnehmer weitaus höher.
Ein wesentliches Merkmal von § 6 Abs. 2 VOB/B besteht darin, dass er die Ausführungsfristen alleine durch das Vorliegen einer in ihm genannten Ursache verlängert. Dies erfolgt also automatisch durch das objektive Vorliegen von Umständen und damit losgelöst von einer Einigung oder Bestimmung der Parteien des Bauvertrags. Es gilt dann also automatisch eine neue Bauzeit, ohne dass das im Vertrag genannte Datum durch die Parteien bereits einvernehmlich fortgeschrieben wurde.
Im wirklichen Leben wird es häufig um die Frage gehen, um wie viele Tage die Bauzeit sich denn automatisch verlängert hat. Es ist für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen sinnvoll, diesen neuen Termin gemeinsam zu fixieren. Die Ermittlung dieses Termins nach den Vorgaben von § 6 Abs. 4 VOB/B ist aber durchaus schwierig. Der Podcast beschäftigt sich mit einigen in der Praxis immer wiederkehrenden Problemstellungen.
Die Öffnung der Angebote ist ein entscheidender Moment im Vergabeverfahren. Sie stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und schützt vor Manipulation oder Absprachen. In Folge 49 unseres Podcasts werfen wir einen Blick auf die Regelungen in § 14a VOB/A und besprechen deren Bedeutung für die Vergabepraxis.
„Die Öffnung von Angeboten nach § 14a VOB/A“ weiterlesenIn der neuesten Folge des Podcasts wird anlässlich eines privat erlebten Sachverhalts die Frage aufgeworfen, wer für den Vertragsgegenstand bis zur Abnahme haftet. So einfach die Beantwortung ganz allgemein erscheinen mag, so tückisch können Einzelkonstellationen sein.
In § 6 Abs. 1 VOB/B ist geregelt, was bei einer Behinderung der Bauausführung vom Auftragnehmer zu tun ist. Diese Folge behandelt die wichtige Behinderungsanzeige im Bauvertrag, ihre Voraussetzungen, ihre Folgen und ihre Wirkungen.
„Behinderung des Bauablaufs – wenn’s mal länger dauert“ weiterlesen