Das finanzielle Schwert des Auftraggebers - Der Druckzuschlag
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Für Auftraggeber stellt sich häufig das Problem, dass sie Auftragnehmer „überzeugen“ müssen, Mängel auch zu beseitigen. Die Bereitschaft des Auftragnehmers einen Mangel tatsächlich zu beheben, ist nicht alleine von Rechts- oder Tatsachenfragen abhängig, sondern kann am Ende auch alleine auf wirtschaftlichen Überlegungen beruhen. Gerade wenn der Auftragnehmer die Baustelle bereits geräumt hat, steigt für ihn der durch Mangelbeseitigungen entstehende Aufwand enorm. Für solche Situationen hat der Gesetzgeber mit dem sog. Druckzuschlag den Auftraggebern ein durchaus wirksames Instrument in die Hand gegeben, um das es in der neuen Podcastfolge geht.
Der Auftragnehmer einer Bauleistung schuldet ein abnahmefähiges, d.h. im Wesentlichen mangelfreies Werk. Aber schon vor Abnahme muss er reagieren, sofern seine Leistung Mängel aufweist. Dies ist explizit in § 4 Abs. 7 VOB/B geregelt. Die Besonderheit dieser Vorschrift: Sie gibt dem Auftraggeber bei Mängeln vor Abnahme verschiedene Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. In unserer 40. Podcast-Folge beschäftigen wir uns mit den Inhalten von § 4 Abs. 7 VOB/B – einer für die Baupraxis sehr wichtigen Regelung.
Wenn Bauleistungen mangelhaft erbracht werden, kommt es immer wieder zu einer Diskussion darüber, ob man das bereits erstellte Werk nicht einfach so (mangelhaft) lassen und stattdessen einfach die Vergütung anpassen könne. Soweit sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig sind, ist dies alles unproblematisch möglich. Kritisch wird es aber vor allem dann, wenn der Auftragnehmer nach wie vor die geschuldete mangelfreie Leistung, der Auftragnehmer aber keine Mangelbeseitigung vornehmen möchte, sondern allenfalls eine Minderung akzeptieren will.
Um diese und ähnlich gelagerte Fälle geht es in der neuen Folge des Podcasts.
Was tun, wenn es nicht stimmt? - Mängelrechte nach Abnahme
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Wir haben uns schon mit einigen Aspekten rund um Mängel beschäftigt. In der heutigen Episode geht es um die Mängelrechte nach Abnahme. Was kann der Bauherr tun, wenn die Leistung am Ende nicht so geworden ist, wie er es bestellt hat?
Lästige Störung oder wertvoller Hinweis? - Bedenken im Bauvertrag
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In dieser Episode beschäftigen wir uns mit Bedenken. Bauunternehmer sind gehalten Bedenken zu äußern, Bauherren sehen das ambivalent. Die „Freude“ über Bedenken halten sich bei Bauherren oft in Grenzen. Die Bandbreite reicht von wohlwollender Gleichgültigkeit über Ignoranz bis hin zu offener Genervtheit. Was hat es mit Bedenken im Bauvertrag auf sich?
Oft heißt es ganz lapidar „Bauen ohne Mängel ist nicht möglich“ und hinter der Aussage steckt auch viel Wahres. Über die Frage, wann etwas das dem Auftraggeber nicht gefällt auch wirklich im rechtlichen Sinne ein Mangel ist, besteht gleichwohl sehr oft Streit auf der Baustelle. Um diese grundsätzliche Frage geht es in der neuesten Folge des Podcasts.
In der heutigen Folge geht es um den Abschluss der Baumaßnahme: die Abnahme. Wir sprechen über die Bedeutung der Abnahme und wichtige Voraussetzungen. „Wissenswertes rund um die Abnahme“ weiterlesen
Seit heute ist bau-vergabe-recht.de auch zu hören. In lockerer Atmosphäre tauschen wir uns zu den Themen aus, über die wir bislang nur geschrieben haben. Natürlich wird jede Folge auch weiter flankiert durch einen Artikel.