und Kündigung haben eine gemeinsame Rechtsfolge: Die Vertragserfüllung wird durch beide Erklärungen beendet. Nicht zwingend muss sich dies auf den gesamten Vertrag beziehen. Erstrecken sich Abnahme oder Kündigung nur auf Teile der Leistung, bleibt der Erfüllungsanspruch darüber hinaus bestehen. Dies kann zu verschiedenen Schwierigkeiten führen. Deshalb haben Teilabnahme und Teilkündigung enge Voraussetzungen. „Teilabnahme und Teilkündigung“ weiterlesen