Verhandlungsverfahren ohne Verhandlung?

Verhandlung

Seit 2016 gilt die neue Vergabeverordnung (VgV). Sie hat im Vergleich zu ihrer früheren Fassung deutlich an Bedeutung gewonnen. Erstmals sind dort einzelne Vergabearten und deren Durchführung geregelt. Insbesondere beinhaltet die VgV auch das ehemalige „VOF-Verfahren“. Wir haben hierüber bereits berichtet. Das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen ist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Erstaunlicherweise kann auf das Verhandeln selbst neuerdings ganz verzichtet werden.

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