Baubesprechungen – Pflicht oder Segen?

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Baubesprechungen - Pflicht oder Segen?
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Anlässlich einer Hörerfrage widmet sich die aktuelle Folge des Podcasts Baubesprechungen, die in der Praxis häufig auch als Jour fixe bezeichnet werden. Insbesondere geht es um die Fragestellung, ob diese Baubesprechungen verpflichtend sind und zu wessen Nutzen sie gedacht sind. Dabei wird neben den praktischen Fragen des Ablaufs auch diskutiert, welche Rechtsgrundlagen es dafür gibt.

Die Ausgangslage

Auf Baustellen treffen typischerweise mehrere Firmen aufeinander. Bei der klassischen gewerkeweisen Ausschreibung veranlasst dies schon der Auftragnehmer, der regelmäßig neben seinen Planern und Bauüberwachern zahllose Unternehmen beauftragt. Aber auch bei neueren Vertragsmodellen wie z.B. der Durchführung mittels Totalunternehmer wird dieser nicht alle Leistungen alleine mit eigenen Mitarbeitern abwickeln können. Und selbst wenn er über alle Gewerke im eigenen Unternehmen verfügt, wird er diese koordinieren müssen. Im Ergebnis sieht man also, dass es eine praktische Notwendigkeit gibt, dass sich die Beteiligten ein Baumaßnahme regelmäßig zum Fortgang der Baustelle im Rahmen von Baubesprechungen besprechen.

Rechtsanspruch

Die VOB/B enthält keine explizite Regelung zu Baubesprechungen. Der Auftraggeber hat aber nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 VOB/B die Pflicht, das Zusammenwirken verschiedener Unternehmen auf seiner Baustelle zu koordinieren. Aus dieser Vorschrift und dem den Bauvertrag tragenden Kooperationsgebot lässt sich ableiten, dass die Auftragnehmer sich auch koordinieren lassen müssen. Ob für diese Koordinierung im Einzelfall eine zwingende Teilnahme an angesetzten Besprechungen nötig ist, hängt aber gerade von den Besonderheiten dieses Einzelfalls ab. Eine Koordinierung kann auch außerhalb einer Baubesprechung möglich sein. Natürlich hängen diese Fragestellungen auch vom Zeitpunkt ab, in dem sich das Bauprojekt befindet. Ein Dachdecker wird im Regelfall noch nicht an Baubesprechungen teilnehmen müssen – soweit er überhaupt schon beauftragt ist -, wenn gerade mit den Erdarbeiten im Baufeld begonnen wird.

Sinn und Zweck der Baubesprechung

Ungeachtet der Frage, wer aus welchen Gründen teilnehmen muss oder nicht, sollten die Baubesprechungen so organisiert sein, dass sie allen Seiten einen Mehrwert bieten. Es wird letztlich ein Forum geschaffen, bei dem sich alle zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle Tätigen schnell abstimmen können. Hieran sollten alle ein starkes Eigeninteresse haben. Die Baubesprechung sollte also kein lästiger Pflichttermin sein, sondern ein nützliches Instrument, dass die Baumaßnahme im Sinne aller voranbringt.

Fazit

Möchte ein Auftraggeber einen gebundenen Rechtsanspruch auf die Teilnahme von Auftragnehmern an Baubesprechungen haben, sollt er dies sicherheitshalber vertraglich regeln. Viel wichtiger ist es jedoch in der Praxis Baubesprechungen sinnhaft und effizient zu gestalten, so dass gar nicht erst die Frage über Sinn oder Unsinn aufkommt.

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