
In dieser Folge unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit dem Thema Eignungsleihe. Was ist Eignungsleihe und wie funktioniert sie? Wo gibt es Grenzen oder Risiken?
Was ist Eignungsleihe?
Die Eignungsleihe ist für Bauvergaben in § 6d EU VOB/A geregelt. Sie ermöglicht es einem Bieter, sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen, um seine Eignung nachzuweisen. Das bedeutet, dass ein Bieter, der nicht alle erforderlichen Eignungsmerkmale selbst erfüllt, die Eignung durch die Einbindung anderer Unternehmen nachweisen kann.
In der Praxis kommt die Eignungsleihe häufig vor, insbesondere bei speziellen Arbeiten, für die besondere Qualifikationen oder Geräte erforderlich sind. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Schweißerprüfung gemäß DIN EN 287. Die Eignungsleihe wird also relevant, wenn Unternehmen Leistungen anbieten möchten, aber nicht alle erforderlichen Eignungsmerkmale selbst erfüllen können.
Rechtliche Anforderungen
Um die Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies erfolgt in der Regel durch Verpflichtungserklärungen der beteiligten Unternehmen. Auf die konkrete Rechtsbeziehung zwischen Eignungsleiher und Eigungsverleiher kommt es grundsätzlich nicht an. Der öffentliche Auftraggeber hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob diese Unternehmen die entsprechenden Eignungsanforderungen erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Besonderheiten und Einschränkungen
Haftung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Bei der Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gibt es Besonderheiten. Der öffentliche Auftraggeber kann hier vorschreiben, dass der Bieter und dessen Eignungsverleiher gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Bieter in der Lage ist, die Auftragsausführung finanziell durchzuführen und im Schadensfall auch für Nachbesserungen und Schäden einstehen zu können.
Kritische Aufgaben und Einschränkungen
Der öffentliche Auftraggeber kann außerdem vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt werden. Also nicht von einem irgendwie verbundenen Eignungsverleiher, sondern vom Bieter selbst. Dies soll sicherstellen, dass die bestimmte wichtige Elemente des Auftrags nicht an Dritte übertragen werden.
Fazit und Ausblick
Die Eignungsleihe ist in der Praxis ein wichtiges Instrument im Vergaberecht, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Eignung durch die Einbindung anderer Unternehmen nachzuweisen. In der Praxis hat sie sich bewährt und ist ein häufig verwendetes Mittel, um die Eignung nachzuweisen.

