Umfang der Architektenvollmacht

Plan

Eine größere Baumaßnahme ohne Architekten ist kaum denkbar. Zunächst sind es hauptsächlich Vorbereitungs- und Planungsleistungen, die aus seiner Feder stammen. Während der Bauausführung tritt der Architekt dann auch nach außen auf: Er steuert und überwacht die Vorgänge auf der Baustelle. Immer wieder stellt sich dabei die Frage: Was darf der Architekt im Namen des Bauherren gegenüber Bauunternehmen veranlassen? In diesem Beitrag möchte ich die Grundlagen der Architektenvollmacht näher darstellen.

„Umfang der Architektenvollmacht“ weiterlesen

Neues Bauvertragsrecht – Teil 2

Plan

Verträge mit Architekten und Ingenieuren

Seit 1. Januar 2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft. Es beschäftigt sich nicht nur mit typischen Bauverträgen, sondern erstmals auch mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag. Der Gesetzgeber hat in § 650p Abs. 1 BGB festgelegt, dass Architekten- und Ingenieurleistungen stufenweise zu erbringen sind. Mit anderen Worten: Ein Vertrag mit Architekten und Ingenieuren hat nicht dieselben Pflichten zum Inhalt wie ein „normaler“ Bauvertrag. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 2“ weiterlesen