Wenn einer zu viel weiß

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Wenn einer zu viel weiß
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Das Vergabeverfahren ist geprägt vom Grundsatz der Gleichbehandlung. Aber auch bei Gleichbehandlung der Bieter kann es sein, dass ein Bieter mehr weiß als andere. Auch dadurch kann eine Wettbewerbsverzerrung auftreten, die das Vergaberecht auszugleichen versucht.

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Umgang mit insolventen Bietern

Leere Hosentaschen

Der Baubranche geht es nach wie vor gut. Die Auftragsbücher von Bauunternehmen sind oft Monate im Voraus gefüllt. Gleichwohl gibt es auch im Baugewerbe immer wieder Firmen, die finanziell in Schieflage geraten – Insolvenzverfahren sind trotz guter Konjunktur weiterhin ein Thema. Über Kündigungsmöglichkeiten in diesen Fällen haben wir bereits berichtet. Heute gehen wir der Frage nach: Wie behandle ich insolvente Bieter im Vergabeverfahren? „Umgang mit insolventen Bietern“ weiterlesen

Reaktion auf überhöhte Angebotspreise

Geldscheine unter einer Lupe

Der Baubranche geht es so gut wie lange nicht mehr. Volle Auftragsbücher und komplett ausgelastetes Personal gehören derzeit zum Alltag vieler Bauunternehmen. Öffentliche Auftraggeber haben auf der anderen Seite mit oft nur wenigen und meist sehr teuren Angeboten bei Vergabeverfahren zu kämpfen. Wie können Vergabestellen reagieren, wenn sämtliche Angebote die Kostenschätzung deutlich übersteigen? Die Vergabekammer des Bundes (VK Bund) hat sich kürzlich mit dieser Frage befasst. „Reaktion auf überhöhte Angebotspreise“ weiterlesen