Verträge mit Architekten und Ingenieuren
Seit 1. Januar 2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft. Es beschäftigt sich nicht nur mit typischen Bauverträgen, sondern erstmals auch mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag. Der Gesetzgeber hat in § 650p Abs. 1 BGB festgelegt, dass Architekten- und Ingenieurleistungen stufenweise zu erbringen sind. Mit anderen Worten: Ein Vertrag mit Architekten und Ingenieuren hat nicht dieselben Pflichten zum Inhalt wie ein „normaler“ Bauvertrag. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 2“ weiterlesen