und Kündigung haben eine gemeinsame Rechtsfolge: Die Vertragserfüllung wird durch beide Erklärungen beendet. Nicht zwingend muss sich dies auf den gesamten Vertrag beziehen. Erstrecken sich Abnahme oder Kündigung nur auf Teile der Leistung, bleibt der Erfüllungsanspruch darüber hinaus bestehen. Dies kann zu verschiedenen Schwierigkeiten führen. Deshalb haben Teilabnahme und Teilkündigung enge Voraussetzungen. „Teilabnahme und Teilkündigung“ weiterlesen
Neues Bauvertragsrecht – Teil 4
Neues für Architekten- und Ingenieurverträge
Seit 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht im BGB nun in Kraft. Wir haben uns bereits mit den Auswirkungen auf Bauverträge befasst. Weitere Beiträge haben sich mit den Vertragspflichten der Architekten und Ingenieure und dem neuen Anordnungsrecht beschäftigt. Diesmal stehen die wichtigsten Neuregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge im Mittelpunkt. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 4“ weiterlesen