
Das deutsche Bauvergaberecht hat seit seiner Entstehung tiefgreifende Veränderungen erlebt. Vom reinen Haushaltsrecht über den europäischen Binnenmarkt bis zur heutigen digitalisierten Beschaffung – immer spiegelte es wirtschaftliche und politische Leitbilder seiner Zeit wider. In unserer heutigen Folge blicken wir zurück – aber auch nach vorn.
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Um einheitliche Verfahren zu schaffen, wurde 1926 erstmals die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingeführt, deren Abschnitt A (VOB/A) das eigentliche Vergabeverfahren regelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie mehrfach überarbeitet und prägt das deutsche Bauvergaberecht bis heute.
Ein zentrales Ziel dieser frühen Regelungen war die Einhaltung der Prinzipien des Haushaltsrecht: Eine sparsame und wirtschaftliche Beschaffung von Bauleistungen. Insofern war das frühe Vergaberecht vor allem eine Art Dienstanweisung an den öffentlichen Auftraggeber.
Europäische Vorgaben und wachsende Komplexität
Mit der europäischen Integration änderte sich das Bild. EU-Richtlinien verpflichteten Deutschland zu mehr Transparenz, Gleichbehandlung und europaweiten Ausschreibungen. Dadurch wuchsen die rechtlichen Vorgaben – und damit die Hürden für viele mittelständische Betriebe. Gleichzeitig enthielt das Vergaberecht auch Regelungen zum Rechtsschutz.
Aktuelle Entwicklungen prägen ein neues Leitbild: Die elektronische Vergabe ist Standard, ökologische und soziale Kriterien gewinnen an Gewicht. Gleichzeitig wächst der Druck, Verfahren zu vereinfachen und digitale Prozesse fairer zu gestalten. Auch ein Anheben von Schwellenwerten lässt sich seit der Corona-Zeit feststellen.
Künftige Entwicklungen
Fraglich ist, wohin sich das Vergaberecht noch entwickeln wird. So könnte man zum Beispiel den traditionelle Mittelstandsschutz hinterfragen. Seine Ziele – Wettbewerb, regionale Wertschöpfung, Innovation – bleiben richtig. Doch klassische Bevorzugungsmechanismen passen immer weniger in ein europäisches, digitalisiertes Vergabesystem. Auch diesen Aspekt diskutieren wir in der heutigen Podcast-Folge.

