Ob aus Versehen oder ganz bewusst: Im Arbeitsalltag werden Rechnungen des Auftragnehmers immer mal wieder zu spät bezahlt. Die Voraussetzungen des sogenannten Schuldnerverzugs waren bei uns bereits ein Thema. Im folgenden Beitrag stelle ich dar, was auf den Auftraggeber zukommen kann, wenn er Rechnungen zu lange liegen lässt. Es geht also um die Verzugsfolgen. „Das kann teuer werden: Rechnung zu spät bezahlt“ weiterlesen
Rechnung nicht bezahlt – und jetzt?
Im Laufe einer Baumaßnahme werden viele Rechnungen verschickt. Zum einen natürlich für Baustoffe, Geräte, Fertigteile usw. – also Rechnungen, des Lieferanten an den Bauunternehmer. Der Unternehmer wiederum schreibt fleißig seine Rechnungen an den Auftraggeber. Das können Abschlagsrechnungen ebenso sein wie Schlussrechnungen. Aus unterschiedlichen Gründen bleiben solche Rechnungen immer mal wieder längere Zeit liegen und werden nicht oder erst spät beglichen. Was passiert, wenn der Auftraggeber in Verzug gerät? „Rechnung nicht bezahlt – und jetzt?“ weiterlesen
Neues zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB
Am 26.10.2017 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden (Az. VII ZR 16/17), welche Ansprüche dem Bauunternehmer beim gestörten Bauablauf gegen den Auftragnehmer zustehen. Das Urteil bringt an einigen Stellen Klarheit, lässt aber weiterhin auch wichtige Fragen offen. Der heutige Beitrag soll zeigen, welche Punkte bei § 642 BGB weitgehend geklärt sind und welche immer noch diskutiert werden. „Neues zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB“ weiterlesen
Vorunternehmer – die dritte
Am 26.10.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZR 16/17), welche Ansprüche Bauunternehmer beim gestörten Bauablauf gegen den Auftragnehmer geltend machen können. Was also zu zahlen ist, wenn ein Bauunternehmer nicht leisten kann, weil der Vorunternehmer nicht geleistet hat. Damit hat das Gericht einen wertvollen Beitrag zu drängenden Fragen des Bauvertragsrechts geleistet. „Vorunternehmer – die dritte“ weiterlesen
Neues Bauvertragsrecht – Teil 3
Das neue Anordnungsrecht
Das Bauvertragsrecht, das seit 1.1.2018 im BGB verankert ist, hat eine echte Neuheit mit sich gebracht: Erstmals gibt es im Gesetz ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers. Bisher kannte man das nur aus dem VOB/B-Vertrag. Im Werkvertragsrecht des BGB galt dagegen der Grundsatz: Der Auftraggeber darf keine einseitigen Vertragsänderungen vornehmen. Hier war eine neue Vereinbarung beider Vertragsparteien notwendig. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 3“ weiterlesen