Neues Bauvertragsrecht – Teil 4

Besprechung

Neues für Architekten- und Ingenieurverträge

Seit 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht im BGB nun in Kraft. Wir haben uns bereits mit den Auswirkungen auf Bauverträge befasst. Weitere Beiträge haben sich mit den Vertragspflichten der Architekten und Ingenieure und dem neuen Anordnungsrecht beschäftigt. Diesmal stehen die wichtigsten Neuregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge im Mittelpunkt. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 4“ weiterlesen

Neues Bauvertragsrecht – Teil 3

Baustelle mit Kran und Gerüst

Das neue Anordnungsrecht

Das Bauvertragsrecht, das seit 1.1.2018 im BGB verankert ist, hat eine echte Neuheit mit sich gebracht: Erstmals gibt es im Gesetz ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers. Bisher kannte man das nur aus dem VOB/B-Vertrag. Im Werkvertragsrecht des BGB galt dagegen der Grundsatz: Der Auftraggeber darf keine einseitigen Vertragsänderungen vornehmen. Hier war eine neue Vereinbarung beider Vertragsparteien notwendig. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 3“ weiterlesen

Neues Bauvertragsrecht – Teil 2

Plan

Verträge mit Architekten und Ingenieuren

Seit 1. Januar 2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft. Es beschäftigt sich nicht nur mit typischen Bauverträgen, sondern erstmals auch mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag. Der Gesetzgeber hat in § 650p Abs. 1 BGB festgelegt, dass Architekten- und Ingenieurleistungen stufenweise zu erbringen sind. Mit anderen Worten: Ein Vertrag mit Architekten und Ingenieuren hat nicht dieselben Pflichten zum Inhalt wie ein „normaler“ Bauvertrag. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 2“ weiterlesen