Teil 3: Planungswettbewerb für Architekten und Ingenieure

In den beiden bisherigen Teilen dieser Serie haben wir das Wesen und die Rechtsgrundlagen des Planungswettbewerbs für Architekten und Ingenieure vorgestellt. Thema dieses Beitrags sind die unterschiedlichen Verfahrensarten. Auch hier gibt es wieder einige Übereinstimmungen mit dem bekannten „typischen“ Vergabeverfahren. Wie bereits erwähnt, ist der Planungswettbewerb selbst noch keine Vergabe. Er bereitet diese vielmehr vor.

Realisierung oder Idee

§ 3 der RPW 2013 unterscheidet beim Planungswettbewerb zwischen zwei Verfahrensarten: Liegt dem Planungswettbewerb eine Realisierungsabsicht der Wettbewerbsaufgabe zugrunde, spricht man vom Realisierungswettbewerb. Das ist in der Praxis der Regelfall. Das gefundene Wettbewerbsergebnis soll dann nach entsprechender Vergabe auch vertraglich umgesetzt werden.

Wenn es ausnahmsweise einmal nur um die Findung einzelner Konzepte geht, z.B. um die Klärung der Grundlagen einer Planungsaufgabe, kann ein Wettbewerb auch ohne Realisierungsabsicht durchgeführt werden. Dann spricht man vom Ideenwettbewerb. Typisches Beispiel ist etwa die Gemeinde, die im Wettbewerb grundsätzliche Gestaltungslösungen für einen Stadtplatz sucht.

Offen oder nicht offen

Der Planungswettbewerb kann als offener oder nicht offener Wettbewerb durchgeführt werden. Die Begriffe kennt man auch aus der VOB/A-EU.
Beim offenen Planungswettbewerb gibt es dementsprechend keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Adressat des Wettbewerbs ist also eine unbestimmte Vielzahl von Teilnehmern. Auf diese Weise wird das Potenzial möglichst vieler Architekten und Ingenieure genutzt.

Beim Nichtoffenen Planungswettbewerb gibt es zwei Stufen: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren, dem Teilnahmewettbewerb, werden die Teilnehmer anhand eindeutiger und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien ausgesucht (nach § 71 Abs. 3 VgV). Nur mit ausgesuchten Teilnehmern geht es dann in den eigentlichen Planungswettbewerb.

Auch dieses System kennt man aus den Vergabeverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb. Man trifft also eine Art Vorauswahl und kann somit sicherstellen, dass der Wettbewerbssieger in jedem Fall die Auswahlkriterien erfüllt.

Ein- oder zweiphasig

Schließlich unterscheidet man noch zwischen dem einphasigen und zweiphasigen Planungswettbewerb. Beim zweiphasigen Wettbewerb werden in der ersten Phase nur grundsätzliche Lösungsansätze oder Lösungsskizzen der Aufgabenstellung bewertet. Das heißt, die Wettbewerbsleistung wird zunächst auf ein Mindestmaß reduziert. Das Preisgericht wählt am Ende die Teilnehmer für die zweiten Phase aus.

In der zweiten Phase konkurriert nur noch eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern miteinander. Hier geht es dann um die vollständige Lösung der Planungsaufgabe. Die Anonymität der Teilnehmer muss während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben. Die Besetzung des Preisgerichts und die Aufgabenstellung bleiben unverändert.

Beim einphasigen Wettbewerb geht es von Anfang an um die vollständige Aufgabenlösung. Hier wird von allen Teilnehmern ein vollwertiger Lösungsvorschlag erwartet.

Ausblick

Im nächsten Teil dieser Serie geht es um den chronologischen Ablauf eines typischen Planungswettbewerbs.

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