
In unserer heutigen Folge diskutieren wir über den Direktauftrag. Während diese Form der Auftragserteilung in der Vergangenheit, jedenfalls im Bereich der Bauvergaben, eine eher untergeordnete Rolle gespielt hat, nimmt die Bedeutung zu. Woran das liegt und welche Vorteile und Fallstricke sich daraus entwickeln ist Thema dieser Episode.
Was ist ein Direktauftrag?
Vorweg: Ein Direktauftrag ist gerade kein Vergabeverfahren. Nach § 3a Abs. 4 VOB/A können Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3.000 Euro (netto) ohne formelles Vergabeverfahren beschafft werden – unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Bisher spielte dieser in der Praxis kaum eine Rolle, da er sich angesichts der Wertgrenze auf Kleinstaufträge beschränkte. Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums wurde der Direktauftrag kürzlich massiv ausgeweitet. Hier können nun Liefer- und Dienstleistungen bis zum Schwellenwert sowie Bauleistungen bis zu einer Million Euro ohne Vergabeverfahren vergeben werden. Das bedeutet: Statt eines aufwendigen Vergabeverfahrens kann die öffentliche Hand nun – ähnlich wie ein privater Auftraggeber – direkt mit einem Unternehmen verhandeln und den Auftrag erteilen.
Wie funktioniert das konkret?
Die Vorstellung, einfach zum Telefonhörer zu greifen und ein Bauwerk für eine Million Euro zu bestellen, wirkt befremdlich. Doch der Direktauftrag bietet tatsächlich diese Flexibilität und Schnelligkeit – allerdings unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze. Dennoch ist vieles erlaubt, was im Vergabeverfahren tabu wäre.
Die Dokumentation ist formloser als im Vergabeverfahren Es muss nicht der billigste Anbieter gewählt werden, sondern ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot. Die Dokumentation dient hauptsächlich dazu, darzulegen, dass der Direktauftrag den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
Außerdem ist eine Nachverhandlung möglich. Die Vergabestelle kann mit dem Anbieter über den Umfang der Leistung, den Preis oder Details der Ausführung sprechen – ähnlich wie im privaten Bereich.
Doch Vorsicht: Durch die enorme Erhöhung der Schwellenwerte ist man schneller beim grenzüberschreitenden Interesse.
Direktauftrag auch in anderen Bereichen?
Auch in anderen Bereichen, außerhalb der Beschaffungen durch die Bundeswehr, werden die Möglichkeiten für Direktaufträge in jüngster Vergangenheit stark erweitert. Das verlangt von den Vergabestellen ein hohes Maß an Verantwortung und birgt eine größere Gefahr von Missbrauch, da eine viel geringere Dokumentation erforderlich ist.
Fazit
Der Direktauftrag bietet mehr Freiheit, legt den Vergabestellen aber auch mehr Verantwortung auf. Wenn er nicht zum Freibrief für willkürliche Beschaffungen missbraucht wird, sondern als eine Ergänzung zum bisherigen Vergaberecht, kann er die Beschaffung in vielen Situationen erheblich erleichtern.