Neues Bauvertragsrecht – Teil 3

Baustelle mit Kran und Gerüst

Das neue Anordnungsrecht

Das Bauvertragsrecht, das seit 1.1.2018 im BGB verankert ist, hat eine echte Neuheit mit sich gebracht: Erstmals gibt es im Gesetz ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers. Bisher kannte man das nur aus dem VOB/B-Vertrag. Im Werkvertragsrecht des BGB galt dagegen der Grundsatz: Der Auftraggeber darf keine einseitigen Vertragsänderungen vornehmen. Hier war eine neue Vereinbarung beider Vertragsparteien notwendig. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 3“ weiterlesen

Kündigung des Bauvertrags bei Insolvenz

Scrabble Buchstaben "INSOLVENZ"

Ein Auftragnehmer darf sich von einem Bauunternehmer jederzeit durch Kündigung des Bauvertrags trennen. Ohne Kostenrisiko geht das aber nur dann, wenn sich der Auftraggeber auf besondere Kündigungsgründe berufen kann. Ein solcher Grund ist nach § 8 Abs. 2 VOB/B zum Beispiel die Insolvenz des Bauunternehmers. Obwohl der Wortlaut dieser Regelung eindeutig ist, war lange Zeit umstritten, ob die Insolvenz tatsächlich ohne weiteres zur außerordentlichen Kündigung führen darf. Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7.4.2016, ZR VII 56/15) ist die Rechtslage klarer geworden. „Kündigung des Bauvertrags bei Insolvenz“ weiterlesen

Neues Bauvertragsrecht – Teil 2

Plan

Verträge mit Architekten und Ingenieuren

Seit 1. Januar 2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft. Es beschäftigt sich nicht nur mit typischen Bauverträgen, sondern erstmals auch mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag. Der Gesetzgeber hat in § 650p Abs. 1 BGB festgelegt, dass Architekten- und Ingenieurleistungen stufenweise zu erbringen sind. Mit anderen Worten: Ein Vertrag mit Architekten und Ingenieuren hat nicht dieselben Pflichten zum Inhalt wie ein „normaler“ Bauvertrag. „Neues Bauvertragsrecht – Teil 2“ weiterlesen