Schwellenwerte 2018

Die Kommission der Europäischen Union hat mit Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2365 die ab 01. Januar 2018 gültigen Schwellenwerte gemäß § 106 Abs. 1 GWB neu festgesetzt. Diese wurden mit Bekanntmachung vom 29.12.2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Sie betragen nunmehr:

  • für Bauaufträge (VOB/A EU): 5.548.000 €
  • für Liefer-/Dienstleistungsaufträge (VgV): 221.000 €

 

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