Frohes Weihnachtsfest

Liebe Leserinnen und Leser,

den heutigen Beitrag möchten wir nutzen, um Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage zu wünschen.

Auch wenn es die Zeit der Klagen ist, um die Verjährung zum Jahresende zu hemmen, hoffen wir, dass Sie ein paar ruhige Tage verbringen können. Alles fern von Mängeln, Rechnungen und den Widrigkeiten, die das Bauen manchmal mit sich bringt. Auch die Vergabestellen bemühen sich traditionell Weihnachtsfrieden zu wahren, hier sind zur Zeit in aller Regel keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten.

Traditionell müssten wir uns nun bei Ihnen mit einem Geschenk für Ihre Treue bedanken. Doch Geschenkte erhalten Sie hier doch jede Woche – daher wünschen wir uns etwas von Ihnen für das neue Jahr: Sie würden uns eine große Freude machen, wenn Sie sich noch aktiver beteiligen würden. Dass wir auf Ihr Interesse stoßen, verraten uns die Zugriffszahlen. Jedoch meinen wir, dass wir Ihre Fragen und Anliegen zu Rechtsthemen rund ums Planen und Bauen noch besser beantworten könnten, wenn Sie uns diese mitteilen. Daher die Bitte: Kommentieren Sie, wenn Sie eine ergänzende Frage, Ergänzung, Anmerkung oder auch nur einen Dank loswerden möchten. Lassen Sie uns wissen, welche Fragen Sie umtreiben, die wir in unseren Beiträgen vertiefen sollen.

Neben all dem wünschen wir uns vor allem eines für das nahende Jahr 2019: Ihre weitere Treue als Leser.

Andreas Holz & Roman Weifenbach

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