
Zunächst wurden Pläne nur geleakt. Nun hat die Kommission in einer Pressemitteilung ihre Pläne öffentlich gemacht. Nachdem in Deutschland gerade erst das Vergabebeschleunigungsgesetz umgesetzt wurde, steht also schon wieder die nächste Reform in den Startlöchern.
Von der Richtlinie zur Verordnung
Man könnte meinen, dass es sich hier um ein rein sprachliches Thema handelt, tatsächlich gibt es aber rechtlich schwerwiegende Unterschiede. Man darf sich dabei nicht vom Verordnungsbegriff des deutschen Rechts täuschen lassen, der Regelungen meint, mit denen die Verwaltung Gesetze umsetzt.
Richtlinien auf EU-Ebene bedürfen der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Deshalb werden bislang Änderungen im EU-Vergabrecht in Deutschland primär im GWB umgesetzt. Verordnungen sind dagegen unmittelbar – ohne Umsetzung – in den Mitgliedsstaaten gültig. Insofern wird sich europaweit eine größere Vereinheitlichung ergeben, da länderspezifische Sonderlösungen nicht nebenbei bei der Umsetzung eingeflochten werden können.
Was ist über die Inhalte bekannt?
- Alle bestehenden Regelungen sollen in einem Werk zusammengezogen werden. Dies ist sicher zu begrüßen, da es Wissen bündelt und hoffentlich auch für eine gewisse Vereinheitlichung sorgen wird.
- Die Zahl der Vergabearten wird kleiner und einheitlich.
- Es soll künftig mehr auf das Preis-Leistungs-Verhältnis ankommen. Eine Idee also, die es auch in Deutschland zuletzt immer wieder gab. Es soll dabei scheinbar nicht nur um die reine Qualität, z.B. der Bauleistung, sondern auch wieder auf z.B. Umweltaspekte oder soziale Aspekte abgestellt werden.
- Ein digitaler Vergabe-Marktplatz soll entstehen, so dass überall im selben Tool gearbeitet werden soll.
- Viele Vereinheitlichungen sollen Vergaben im gemeinsamen Binnenmarkt weiter verbessern.
Ausblick
Wie wir diese Ideen bewerten, können Sie in der neuen Folge des Podcast hören. Wo die Reise hingeht, wird man gespannt beobachten können, denn der Gesetzgebungsprozess ist jetzt zunächst nur angestoßen und wird sicher noch einzige Zeit in Anspruch nehmen.

