Wie wirkt sich die Bedenkenanmeldung auf den Bauablauf aus?

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Wie wirkt sich die Bedenkenanmeldung auf den Bauablauf aus?
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Die Bedenkenanmeldung als solche war bereits Gegenstand der Podcastfolge „Lästige Störung oder wertvoller Hinweis? – Bedenken im Bauvertrag“. In der aktuellen Folge wird das Augenmerk nun auf die Auswirkungen der Bedenkenanmeldung gelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, was passiert, wenn keine Reaktion auf die sie erfolgt.

Ausgangslage

Nach § 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.

Durch diese Mitteilung wird der Auftragnehmer von der Haftung für entstehnde Mängel befreit, soweit diese inhaltlich berechtigt ist. Auftraggeber sind daher immer gut beraten, die Mitteilungen ernst zu nehmen, intensiv zu prüfen und auch darauf zu reagieren.

Problemlagen

Problematisch wird es, wenn der Auftraggeber nicht reagiert. Der Auftragnehmer ist dann zwar aus der Mangelhaftung befreit, seine Pflicht vertragsentsprechend zu erfüllen, bleibt aber bestehen. Er muss dann also grundsätzlich die (mangelhafte) Leistung ausführen. Spannend wird es an dieser Stelle, wenn die Leistung nicht nur mangelhaft, sondern rechtlich verboten oder sogar unmöglich ist.

Kaum weniger problematisch wird es, wenn der Auftragnehmer sehenden Auges eine Leistung ausführt, die nie mangelfrei werden kann und hierdurch ein Rückbau nötig wird. Spätestens dann werden regelmäßig auch Bauzeitprobleme entstehen.

Neue Podcastfolge

In dieser Podcastfolge diskutieren wir einige Lösungsansätze. Außerdem werden Überlegungen angestellt, wie sich diese rechtlichen Fragen auf den tatsächlichen Bauablauf auswirken. Letztlich ergeben sich häufig auch zwangsläufig Fragen zu den Themen Behinderung und Bauzeit. Auch nicht zu vergessen sind etwaige öffentlich-rechtliche Pflichten, die gegebenenfalls mit einer vertraglichen Ausführungspflicht kollidieren können.

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