Nachsteuern im Bauvertrag – Änderungen und Ergänzungen nach VOB/B
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Bauprojekte entwickeln sich nicht selten dynamisch – Planungsfehler, geänderte Nutzeranforderungen oder unvorhergesehene Umstände erfordern oft Anpassungen während der Ausführungsphase. Doch wie können Auftraggeber rechtssicher in laufende Bauverträge eingreifen? Die VOB/B bietet klare Regelungen, die Flexibilität ermöglichen – aber auch Grenzen setzen. In unserer heutigen Folgen geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuerungsmöglichkeiten. „Nachsteuern im Bauvertrag – Änderungen und Ergänzungen nach VOB/B“ weiterlesen
Was das BGB-Werkvertragsrecht seit 1.1.2018 bietet, kann die VOB/B schon lange. Das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers ist seit jeher ein typisches Merkmal von VOB/B-Verträgen. Ausnahmsweise darf hier einseitig in die vertraglich geschuldete Leistung eingegriffen werden. Der Auftraggeber kann den „Bauentwurf“ nachträglich ändern (§ 1 Abs. 3 VOB/B) oder sogar nicht vereinbarte Leistungen verlangen (§ 1 Abs. 4 VOB/B). Nicht immer ist klar, wann noch eine Änderung oder schon eine zusätzliche Leistung vorliegt. Aber: Kommt es darauf bei einem Nachtrag überhaupt an? „Geänderte oder zusätzliche Leistung – Wo ist der Unterschied?“ weiterlesen
Das Bauvertragsrecht, das seit 1.1.2018 im BGB verankert ist, hat eine echte Neuheit mit sich gebracht: Erstmals gibt es im Gesetz ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers. Bisher kannte man das nur aus dem VOB/B-Vertrag. Im Werkvertragsrecht des BGB galt dagegen der Grundsatz: Der Auftraggeber darf keine einseitigen Vertragsänderungen vornehmen. Hier war eine neue Vereinbarung beider Vertragsparteien notwendig.„Neues Bauvertragsrecht – Teil 3“ weiterlesen