Erst der Preis, dann das Geld - wenn der Auftragnehmer die Leistung verweigert
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Diskussionspunkt der neuen Podcastfolge ist ein Klassiker auf der Baustelle: Der Auftragnehmer möchte mit der Ausführung einer Nachtragsleistung erst beginnen, wenn sich abschließend über den Preis geeinigt wurde.
Wie in dem letzten Beitragausgeführt, kann der Auftragnehmer laut Kammergericht gegen den Auftraggeber auch bei VOB/B-Verträgen eine einstweilige Verfügung nach § 650d BGB treffen. Dies kann einen Auftraggeber in ernste Liquiditätsprobleme bringen, wenn der Nachtrag der Sache nach tatsächlich nicht gerechtfertigt ist, oder gar böswillig überhöht.
Momentan scheint die Pandemie im Griff. Dennoch prägen ihre Auswirkungen auch heute die Abwicklung der Bauverträge. Mit diesem Artikel soll eine kurze Serie zu den Auswirkungen von COVID-19 auf VOB/B Verträge starten. „Corona und die VOB/B – Teil 1 Nachträge“ weiterlesen
Was das BGB-Werkvertragsrecht seit 1.1.2018 bietet, kann die VOB/B schon lange. Das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers ist seit jeher ein typisches Merkmal von VOB/B-Verträgen. Ausnahmsweise darf hier einseitig in die vertraglich geschuldete Leistung eingegriffen werden. Der Auftraggeber kann den „Bauentwurf“ nachträglich ändern (§ 1 Abs. 3 VOB/B) oder sogar nicht vereinbarte Leistungen verlangen (§ 1 Abs. 4 VOB/B). Nicht immer ist klar, wann noch eine Änderung oder schon eine zusätzliche Leistung vorliegt. Aber: Kommt es darauf bei einem Nachtrag überhaupt an? „Geänderte oder zusätzliche Leistung – Wo ist der Unterschied?“ weiterlesen
Oftmals kommen bei Nachträgen zwei Dinge zusammen. Einerseits ändert sich das Bausoll, andererseits kann dies Auswirkungen auf die Bauzeit haben. Wie wirkt dies zusammen? „Nachträge und Bauzeit“ weiterlesen
Jedem, der Nachträge bearbeitet ist sie bekannt: Die Korbion’sche Formel: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis.“ Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10.07.2018 Az. 21 U 30/17 hat diese nun erschüttert. „Bleibt guter Preis noch guter Preis?“ weiterlesen
Die Kalkulation ist sowohl für Bauherren, als auch für Bauunternehmer wichtig bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Dies gilt seit 01.01.2018 sowohl für Verträge die die VOB/B wirksam vereinbaren, als auch für Verträge nach dem neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht.