Rückversetzung – das mildere Mittel zur Aufhebung

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Rückversetzung - das mildere Mittel zur Aufhebung
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In den Folgen Jetzt ist Schluss – die rechtswidrige Aufhebung des Vergabeverfahrens und Die rechtmäßige Aufhebung einer Vergabe haben wir uns bereits mit dem Thema Aufhebung beschäftigt. Jedoch ist es nicht bei jedem Fehler nötig und möglich, gleich die ganze Vergabe aufzuheben. Vielmehr ist es oft sinnvoll, nur einen kleinen Schritt zurückzugehen. Dies bedeutet dann nur die Wiederholung der fehlerhaften Teile des Verfahrens, so dass der Zeitverlust für Bieter und Vergabestelle möglichst gering gehalten werden kann. Voraussetzungen, Auswirkungen und praktische Tipps gibt es in der aktuellen Folge des Podcasts.

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Vergaberechtsänderung im Bereich Verteidigung und Sicherheit

Radom

Eigentlich ist es ja keine Neuigkeit. Der Referentenentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist schließlich bereits seit rund zwei Monaten veröffentlicht. Dennoch zeigt die Presse erst jetzt daran Interesse. Was ist also geplant?

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