Woher kommt der Schwellenwert

Die Schwellenwerte im Vergabeverfahren kennt jeder aus der Vergabepraxis. Auch die regelmäßigen Anpassungen sind übliche Routine. Doch woher kommen diese Werte? Anders als vielleicht vermutet legt diese nicht die EU Kommission fest und sie sind auch nicht an einen Preisindex gekoppelt.

Das GPA

Basis unseres vermeintlich europäischen Vergaberechts ist ein Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation WTO. Zeitgleich mit Gründung der WTO wurde bereits am 15.04.1994 ein internationaler Vertrag, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), unterzeichnet. Das GPA 1994 trat dann am 01.01.1996 in Kraft. Danach wurde das Abkommen weiterentwickelt und ist als GPA 2012 seit dem 06.04.2014 gültig.

Unterzeichner des GPA sind:

  • Armenien
  • Australien
  • Aruba
  • Die Europäische Union
  • Hongkong
  • Island
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Liechtenstein
  • Moldau
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Ukraine
  • Vereinigtes Königreich
  • Die Vereinigten Staaten von Amerika

In all diesen Staaten gilt also das gleiche Fundament des Vergaberechts.

Der Schwellenwert

Das GPA selbst regelt in seinen Anhängen die Schwellenwerte. So ist die Europäische Union als Vertragspartner mit folgenden Schwellenwerte beigetreten:

Liefer- und Dienstleistungen
Central Government Entities
(z.B. Bundesministerien)
130.000 SDR
Liefer- und Dienstleistungen
Sub-Central Government Entities
(z.B. Landesbehörden)
200.000 SDR
Liefer- und Dienstleistungen
Other Entities
400.000 SDR
Bauleistungen5.000.000 SDR

Was sind SDR?

SDR (Special Drawing Right, deutsch: Sonderziehungsrechte oder SZR) sind die „Rechenwährung“ des IWF. Es handelt sich nicht um eine richtige Währung. SDR sind eine Mischung aus verschiedenen Währungen. Ein SDR besteht derzeit aus 0,58252 U.S. Dollar, 0,38671 Euro, 1,0174 Chinesischen Renminbi (Yuan), 11,900Japanischen Yen und 0,085946 Britischen Pfund.

Das bedeutet, der Schwellenwert hängt nicht von Entscheidungen ab. Er ist abschließend festgelegt. Es werden nur Wechselkursschwankungen ausgeglichen, wodurch der Schwellenwert in Euro sich verändert. Diese Veränderung wird alle zwei Jahre durch die Europäische Union festgestellt. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien werden dementsprechend angepasst.

Die Europäischen Richtlinien

Nach Art. 6 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe überprüft die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte der Richtlinie. Dabei ermittelt sie einen Durchschnitt der vergangenen Kurse SDR zur EUR. Auf dieser Grundlage verkündet sie die neuen Schwellenwerte des europäischen Vergaberechts.

Fazit

Der Schwellenwert ist kein europäischer. Er wird nicht von der Europäischen Union bestimmt. Außerdem bildet er keine Inflation ab, da er nicht anwächst, sondern nur an Währungen gekoppelt ist. Damit steht auch fest, dass er nicht nur steigen muss, sondern auch fallen kann. Das ist dann der Fall, wenn der Kurs der SDR im Verhältnis zum Euro sinkt.

Zugleich erfüllt jede Vergabe nach EU-Recht auch die Anforderungen des GPA. Das GPA muss also nationale Vergabestellen nicht interessieren. Es legt zwar den Schwellenwert mittelbar fest, aber seine Einhaltung erfolgt automatisch bei Einhaltung der EU Vergaberichtlinien.

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