Die Bedeutung der Leistungsbeschreibung – Teil 2

Im ersten Teil unserer Serie ging es um die Rolle der Leistungsbeschreibung im Rahmen des Vergabeverfahrens. Insbesondere deren Bedeutung als Kalkulationsgrundlage, Instrument zur Bedarfsdeckung und als Garant eines transparenten Wettbewerbs haben wir aufgezeigt.  Im folgenden Beitrag soll es um einen weiteren wichtigen Programmsatz in § 7 Abs. 1 VOB/A und dessen praktische Umsetzung gehen.

§ 7 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A lautet:

„Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle sie beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.“

Dieser Satz enthält eine Art Aufforderung an den Ausschreibenden. Er soll alles unternehmen, um dem Bieter eine sichere Ermittlung seiner Angebotspreise zu ermöglichen. Dazu gehört, dass alle die Preisermittlung „beeinflussenden Umstände“ bereits in den Vergabeunterlagen (1.) festzustellen und (2.) anzugeben sind.

Schritt 1: Feststellung der beeinflussenden Umstände

Wenn man sich überlegt, welche Umstände bekannt sein müssen, damit der Bieter den Preis der angebotenen Leistung sicher ermittelt kann, wird man zunächst zwei Bereiche ausmachen.

Kernbereich

Zum einen natürlich  den eigentlichen Kernbereich der ausgeschriebenen Bauleistung, also deren Qualitäten und Quantitäten. Bei einem Fenster z.B.: Größe, Schallschutzklasse, Anzahl.

Ebenfalls zu diesem Kernbereich können – je nach Einzelfall – aber auch Angaben zum Zweck der geforderten Leistung und zu deren Beanspruchung zählen (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). So kann beispielsweise der Bodenbelag in einem OP-Saal ganz anderen Anforderungen gerecht werden müssen (etwa hinsichtlich der Verträglichkeit mit Desinfektionsmitteln) wie in einem Lagerraum oder in einem Büroraum.

Leistungsbedingungen

Außerhalb dieses Kernbereichs gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Umstände, die die Kalkulation der Leistung ganz erheblich beeinflussen können. Man kann hier von den „Leistungsbedingungen“ sprechen. Dazu gehört der zeitliche Rahmen der ausgeschriebenen Leistung: Wann kann begonnen werden, wann ist Fertigstellungstermin? In welcher Jahreszeit wird gebaut?

Ebenso Teil dieser Bedingungen sind die wesentlichen Verhältnisse der Baustelle (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A), z. B.: Wie ist der Baugrund beschaffen? Wo befindet sich die Baustelle? Wie ist sie erreichbar? Welche Lagerflächen stehen zur Verfügung? Wie viele Gewerke arbeiten gleichzeitig auf der Baustelle? Wie beengt sind die Verhältnisse vor Ort?

Es liegt auf der Hand, dass beispielsweise ein erschwerter Antransport von Baustoffen wegen beengter Zufahrtsmöglichkeiten erstens die Transportkosten verteuern und zweitens auch die Bauzeit verlängern kann. Beides wiederum wird den Angebotspreis beeinflussen.

Wie der Auftraggeber die wesentlichen Umstände der Bauleistung ermittelt, ist nicht vorgegeben. Erforderlich ist jedenfalls eine sorgfältige Prüfung und Untersuchung – ggf. unter Einschaltung von Sachverständigen (z.B. zur Beschaffenheit des Baugrundes).

Gerade bei einem Bodengutachten ist bedeutsam, dass  die dortigen Angaben zum Leistungsinhalt werden, wenn sie für die Kalkulation erheblich sind (BGH, 20.08.2009 – VII ZR 205/07). Anders betrachtet; fehlen erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen im LV/Gutachten, kann der Bieter von einem schadstofffreien Boden ausgehen (BGH, 21.03.2013 – VII ZR 122/11).

Schritt 2: Angabe der Umstände

Sobald alle für die Kalkulation der Bauleistung wesentlichen Umstände festgestellt wurden, folgt ein weiterer wichtiger Schritt. Zu entscheiden ist, wo und in welcher Form sind diese Umstände in den Vergabeunterlagen anzugeben. So wird man die Baustelle allgemein betreffende Angaben, z.B. deren Lage und Erreichbarkeit, eher in Vorbemerkungen einfügen, Angaben zu konkreten Qualitäten und zum Zweck dagegen im Positionstext. Wesentlich ist hier, dass auf Verständlichkeit geachtet und Widersprüche vermieden werden.

Ausblick

In einem weiteren Teil dieser Serie wird es schließlich noch darum gehen, wie die Qualität der Leistungsbeschreibung die spätere Leistungsausführung beeinflussen kann.

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