Das Vergaberechtstransformationspaket – Erste Eindrücke

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Das Vergaberechtstransformationspaket - Erste Eindrücke
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In unserer heutigen Folge schildern wir unseren ersten Eindruck vom Vergaberechtstransformationspaket. Was steckt drin, was bedeutet das und was ist vielleicht nicht so gelungen?

Das Vergaberechtstransformationspaket

Das Vergaberechtstransformationspaket soll ein Befreiungsschlag auf dem Gebiet des Vergaberechts werden. Es soll unbürokratischer, schneller und einfacher werden. Außerdem nachhaltiger und sozialer.

Insgesamt besteht das Vergaberechtstransformationspaket auch mehreren Elementen. Einmal das Änderungsgesetz mit dem insbesondere GWB, VgV und VSVgV sowie andere Rechtsvorschriften geändert werden sollen. Dann liegt als zweites ein Entwurf einer geänderten UVgO vor und als letztes ist noch zu erwarten, dass die VOB/A in allen Abschnitten durch den DVA angepasst wird.

Die Zusammenfassung von Losen

Die auf den ersten Blick größte Neuerung ist der Entwurf zu § 97 Abs. 4 GWB. Wie bereits aus dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz bekannt, wird der Gestaltungsspielraum hier erweitert. Bislang ist eine Zusammenfassung nur möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Künftig soll dies auch bei zeitlichen Gründen möglich sein und das „erfordern“ soll durch ein „rechtfertigen“ ersetzt werden. Damit wird die Möglichkeit der Loszusammenfassung erheblich vereinfacht.

Soziale und nachhaltige Kriterien

Wo Licht ist ist auch Schatten. Nicht dass etwas gegen soziale oder nachhaltige Beschaffung zu sagen wäre. Ganz im Gegenteil, diese ist sehr zu begrüßen. Allerdings ist schwer nachvollziehbar, wie die Pflicht zur Berücksichtigung sozialer oder nachhaltiger Aspekte Bürokratie abbauen soll. Die Frage, die sich uns aufdrängt ist, ob derartige Gründe wirklich ins Gesetz geschrieben werden müssen und mit einer Dokumentationspflicht für Vergabestellen. Handelt es sich dabei nicht vielmehr um Fragen der Bedarfsdefinition? Muss wirklich jede Beschaffung jedes öffentlichen Auftraggebers von der Vergabestelle auf soziale und nachhaltige Aspekte geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden?

Wie geht es weiter?

Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf des BMWK. Dieser befindet sich in Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung. Erst danach ist damit zu rechnen, dass es einen Beschluss der Bundesregierung gibt, wonach das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden kann. Doch das Gesetz benötigt auch die Zustimmung des Bundesrates. Bedenkt man, dass am 28.09.2025 Bundestagswahlen sind und die nach momentaner Planung letzte Sitzungswoche des Bundestags die Woche vom 07.07.2025 sein wird, ist der Zeitplan denkbar knapp.

Es bleibt zu hoffen, dass kontroverse Diskussionen nicht das Vorhaben scheitern lassen, denn trotz aller Kritik enthält der Gesetzesentwurf viele gute Ansätze, die wir sicherlich auch in künftigen Episoden besprechen werden.

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