Die Bauzeit im Vergaberecht

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Die Bauzeit im Vergaberecht
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Fragen der Bauzeit treten typischerweise in der Vertragsabwicklung auf. Auch wenn spätere Störungen nicht gänzlich zu vermeiden sind, so werden dennoch bereits während der Vergabe die Grundlagen für die Bauzeit gelegt. Deswegen enthält die VOB/A Vorgaben zur Festlegung der Ausführungsfristen. Um diese häufig etwas unter dem Radar laufende Vorschrift dreht sich die neueste Folge des Podcasts.

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Was muss bei der Festsetzung der Ausführungsfristen berücksichtigt werden?

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A sind die Ausführungsfristen ausreichend zu bemessen, wobei Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind. Ebenso muss für die Bauvorbereitung genügend Zeit gewährt werden.

Eigentlich selbsterklärend ist, dass die Fristen ausreichend zu bemessen sind. Der spätere Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Leistung auch erbringen zu können. Dies dient aber auch dem Auftraggeber, denn nur so können die Bieter ein wirtschaftlich vernünftiges Angebot abgeben. Durch eine extreme Beschleunigung der Ausführung würden auch die Kosten für den Auftraggeber erheblich steigen.

Auch die Vorgabe, dass die Bauvorbereitung berücksichtigt werden muss, dient letztlich einerseits dem Auftraggeber und andererseits den Bietern und Auftragnehmern. Würden Bieter unmittelbar mit Zuschlag mit der Ausführung beginnen müssen, so müssten sämtliche Bieter ausreichend Personal, Geräte und Stoffe vorhalten, um auch gleich beginnen zu können. Dies ist nicht nur kaum möglich, sondern wäre dann auch unglaublich teuer. Man muss sich hierzu nur vor Augen führen, dass Bieter bei vielen Vergaben mitbieten und letztlich nur bei einem (kleinen) Teil überhaupt den Zuschlag erhalten. Im Ergebnis werden damit dann aber auch die Kosten für die Auftraggeber in Grenzen gehalten, wenn diese den späteren Auftragnehmern genügend Zeit geben, sich nach dem Zuschlag auf die Ausführung vorzubereiten.

Was ist bei Dringlichkeit?

Außergewöhnlich kurze Fristen sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A nur bei besonderer Dringlichkeit zulässig.

Wie auch sonst im Vergaberecht ist der Begriff der Dringlichkeit als Ausnahmevorschrift äußerst eng zu lesen. Als Beispiel kann ein kaputtes Dach in der kalten Jahreszeit genannt werden, wobei selbst einem Einzelfall zu begründen bleibt.

Ausführungsbeginn nach Aufforderung

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bestimmt zudem, dass soweit mit der Ausführung erst nach Aufforderung zu beginnen ist, die Frist, innerhalb derer die Aufforderung ausgesprochen werden kann, unter billiger Berücksichtigung der für die Ausführung maßgebenden Verhältnisse zumutbar sein und in den Vergabeunterlagen festgelegt sein muss.

Auf diese Weise soll den Bietern wieder Kalkulationssicherheit gegeben werden, so dass sie nicht von einem Tag auf den anderen mit den Arbeiten beginnen müssen. Auch dies dient wiederum nicht nur den Bietern, sondern soll auch wieder dazu dienen, Risikozuschläge zu vermeiden und damit in letzter Konsequenz die Kassen der öffentlichen Auftraggeber zu schonen.

Weitere Beispiele und weitere Aspekte des § 9 VOB/A werden im Podcast aufgegriffen.

Für wen gilt das Vergaberecht? – Der öffentliche Auftraggeber

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Die Frage warum das Vergaberecht unbeliebt ist, haben wir vor einiger Zeit schon einmal diskutiert (Warum ist das Vergaberecht so unbeliebt?). Aber für wen gilt das Vergaberecht eingentlich? Dies ist insbesondere für öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB der Fall. Um diese grundlegende Norm geht es in der neuesten Folge des Podcasts.

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Was will mir der Bieter sagen? – Aufklärung Teil 2

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Was will mir der Bieter sagen? – Aufklärung Teil 2
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In der heutigen Folge knüpfen wir an unsere Folge vom Heiligabend an. Es geht um die weiteren Fragen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Konkret geht es um die Aufklärung über die Angemessenheit der Preise.

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Rückversetzung – das mildere Mittel zur Aufhebung

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In den Folgen Jetzt ist Schluss – die rechtswidrige Aufhebung des Vergabeverfahrens und Die rechtmäßige Aufhebung einer Vergabe haben wir uns bereits mit dem Thema Aufhebung beschäftigt. Jedoch ist es nicht bei jedem Fehler nötig und möglich, gleich die ganze Vergabe aufzuheben. Vielmehr ist es oft sinnvoll, nur einen kleinen Schritt zurückzugehen. Dies bedeutet dann nur die Wiederholung der fehlerhaften Teile des Verfahrens, so dass der Zeitverlust für Bieter und Vergabestelle möglichst gering gehalten werden kann. Voraussetzungen, Auswirkungen und praktische Tipps gibt es in der aktuellen Folge des Podcasts.

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Das Vergaberechtstransformationspaket – Erste Eindrücke

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Das Vergaberechtstransformationspaket - Erste Eindrücke
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In unserer heutigen Folge schildern wir unseren ersten Eindruck vom Vergaberechtstransformationspaket. Was steckt drin, was bedeutet das und was ist vielleicht nicht so gelungen?

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Das Vergaberechtstransformationspaket ist da

Am 30.09.2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Pressemitteilung veröffentlicht. In dieser wurde verkündet, dass der Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die anderen Ressorts, also Ministerien, verschickt wurde. Seit kurzem ist dieser auch auf der Seite des Deutschen Vergabenetzwerks zu finden. In diesem Artikel finden Sie eine Synopse, die die alten und möglichen neuen Regelungen gegenüberstellt.

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Abschied vom Angebot? – Fakultative Ausschlussgründe

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Abschied vom Angebot? - Fakultative Ausschlussgründe
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In den Folgen „Abschied vom Angebot – Zwingende Ausschlussgründe“ haben wir uns in Teil 1 und Teil 2 mit den Gründen beschäftigt, bei denen die Vergabestelle – wie es der Name sagt – Angebote zwingend aus dem Verfahren ausschließen muss. Daneben gibt es aber auch Ausschlussgründe aufgrund derer die Vergabestelle Ausschlüsse vornehmen kann und darf, aber gerade nicht muss. Um diese fakultativen Ausschlussgründe geht es in der neusten Folge des Podcasts.

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Abschied vom Angebot – Zwingende Ausschlussgründe (Teil 1)

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Im Vergaberecht der VOB/A spielen die zwingenden Ausschlussgründe in § 16 Abs. 1 eine zentrale Rolle. Diese Norm soll sicherstellen, dass nur solche Bieter im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. In Folge 31 unseres Podcasts geht es um die zwingenden Ausschlussgründe in § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A, die jeweils große praktische Relevanz haben.  „Abschied vom Angebot – Zwingende Ausschlussgründe (Teil 1)“ weiterlesen

Die rechtmäßige Aufhebung einer Vergabe

Arbeiter mit Stopschild
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Die rechtmäßige Aufhebung einer Vergabe
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Jede Vergabestelle kennt die Situation, dass ein Vergabeverfahren vorbereitet und eingeleitet wurde. Vielleicht liegen auch schon Angebote vor und nun stellt man aus unterschiedlichsten Gründen fest, dass man das Vergabeverfahren nicht mehr weiterführen kann, darf oder möchte. Für Bauvergaben regeln § 17 VOB/A und § 17 EU VOB/A, wann eine Vergabe rechtmäßig aufgehoben werden darf. Mit diesen Vorschriften beschäftigt sich die neueste Podcastfolge.

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Die Bedeutung der Leistungsbeschreibung – Teil 1

Baustelle

Die Leistungsbeschreibung ist das Kernstück der Vergabeunterlagen. Allerdings endet ihre Bedeutung nicht etwa mit dem Zuschlag. Auch in der Vertragsdurchführung spielt sie eine zentrale Rolle. Man kann sogar sagen: Das Schicksal der Baumaßnahme hängt wesentlich von der Qualität der Leistungsbeschreibung ab. Wir wollen Ihnen die Zusammenhänge in einer kleinen Beitragsserie erläutern. „Die Bedeutung der Leistungsbeschreibung – Teil 1“ weiterlesen