DVA beschließt neue VOB/A 2019

Wie bereits angekündigt, hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) vor wenigen Tagen eine neue VOB/A beschlossen. Geändert werden soll zunächst der 1. Abschnitt der VOB/A. Dies berichten mehrere Quellen, u. a. forum-vergabe.de.

Änderungen

Die beschlossene Neufassung liegt noch nicht vor. Auszugehen ist aber insbesondere von folgenden Änderungen:

  • Analog zur UVgO wurde die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ermöglicht.
  • Im Unterschwellenbereich wurde ein Direktauftrag bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € eingeführt.
  • Bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € müssen nicht mehr alle Eignungsnachweise gefordert werden.
  • Neu geregelt wurde der Umgang mit mehreren Hauptangeboten.
  • Die Regelungen zum Nachfordern von Unterlagen wurden neu gefasst und dem eröffnen dem Auftraggeber mehr Handlungsoptionen.
  • Bei Vergaben für Maßnahmen im Ausland ist der Zwang zur Vereinbarung der VOB/B und VOB/C entfallen.

Den vollständigen Text der neuen VOB/A 1. Abschnitt, den der Bund voraussichtlich ab dem 01.01.2019 einführen wird, verlinken wir auf unserer Seite, sobald er zur Verfügung steht.

Update: Am 19.02.2019 wurde die VOB/A 2019 veröffentlicht.

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