Wie bereits angekündigt, hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) vor wenigen Tagen eine neue VOB/A beschlossen. Geändert werden soll zunächst der 1. Abschnitt der VOB/A. Dies berichten mehrere Quellen, u. a. forum-vergabe.de.
Änderungen
Die beschlossene Neufassung liegt noch nicht vor. Auszugehen ist aber insbesondere von folgenden Änderungen:
- Analog zur UVgO wurde die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ermöglicht.
- Im Unterschwellenbereich wurde ein Direktauftrag bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € eingeführt.
- Bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € müssen nicht mehr alle Eignungsnachweise gefordert werden.
- Neu geregelt wurde der Umgang mit mehreren Hauptangeboten.
- Die Regelungen zum Nachfordern von Unterlagen wurden neu gefasst und dem eröffnen dem Auftraggeber mehr Handlungsoptionen.
- Bei Vergaben für Maßnahmen im Ausland ist der Zwang zur Vereinbarung der VOB/B und VOB/C entfallen.
Den vollständigen Text der neuen VOB/A 1. Abschnitt, den der Bund voraussichtlich ab dem 01.01.2019 einführen wird, verlinken wir auf unserer Seite, sobald er zur Verfügung steht.