Neues in 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

zunächst einmal möchten wir Ihnen ein frohes neues Jahr wünschen und Sie auf Bau-Vergabe-Recht.de willkommen heißen. Das junge Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die auch unsere Themen betreffen:

Bauvertragsrecht

Heute Nacht ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Dies ist so in Art. 229 EGBGB geregelt. Damit gilt für alle Verträge, die ab heute geschlossen werden, das neue Bauvertragsrecht. Es enthält nun erstmals gesetzliche Regelungen über Nachträge. Das betrifft sowohl die Anordnung (§ 650b BGB) als auch die Vergütung (§ 650c BGB). Die einstweilige Verfügung (§ 650d BGB) wurde erleichtert und Regelungen zur Verweigerung der Abnahme und Schlussrechnung (§ 650g BGB) eingeführt.  Was diese und andere Änderungen konkret bedeuten, werden wir in den nächsten Tagen und Wochen immer wieder beleuchten. Vorab: Es ist nicht der Untergang der VOB/B, diese ist weiter priviligiert über § 310 Abs. 1 S. 3 BGB.

Architekten- und Ingenieurvertragsrecht

Auch das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht wurde nun erstmals ins BGB aufgenommen. Die §§ 650p bis 650t BGB bringen daher zahlreiche Neuerungen für Verträge, die ab heute geschlossen werden. Hervorzuheben ist das nun ebenfalls anwendbare Anordnungsrecht nach §§ 650q Abs. 1 i.V.m. 650b BGB mit der Vergütungsregelung des § 650q Abs. 2 BGB. Ebenso neu ist die Regelung zur Teilabnahme nach § 650s BGB, die an den Baufortschritt anknüpft und eine Modifikation der bislang unumstrittenen Gesamtschuld zwischen Bauunternehmer und Bauüberwacher in § 650t BGB. Auch zu diesen Themen werden Sie demnächst weitere Artikel erhalten.

Vergaberecht

Im Vergaberecht sind dieses Jahr keine Reformen wie noch 2016 zu erwarten. Allerdings liegen nun Erfahrungen mit den neuen Regelungen des GWB, der VgV und der VOB/A vor. Außerdem laufen in diesem Jahr die Übergangsregeln des § 81 VgV, §  11 VOB/A und § 23 EU VOB/A zur digitalen Kommunikation aus. Dazu und zu anderen Themen des Vergaberechts möchten wir Sie regelmäßig informieren.

Bau-Vergabe-Recht.de

Auch neben diesen Themen haben wir viel vor. Ziel ist nicht, dass wir tagesaktuell Rechtsprechung darstellen, das machen andere Anbieter sehr gut und routiniert. Vielmehr sollen Sie hier praxisnahe Hilfen für Ihre Probleme des Baualltags erhalten. Dazu erwarten Sie ab heute regelmäßige Artikel zu verschiedenen Themen. Sollten Sie uns Themen vorschlagen wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wenn Ihnen unser Konzept gefällt und Sie Kolleginnen und Kollegen haben, die auch daran interessiert sein können, zögern Sie nicht, auf uns aufmerksam zu machen. Ein Blog lebt auch von der Diskussion und den Impulsen der Leserschaft. Darum freuen wir uns auf Ihre rege Beteiligung und spannende Themen.

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