Nachträge spielen eine bedeutende Rolle in Bauverträgen. Sie beziehen sich auf Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Vertragsinhalt und können verschiedene Ursachen haben – wie etwa geänderte Anforderungen des Bauherrn, unvorhergesehene Bodenverhältnisse oder Planungsfehler. In Folge 26 unseres Podcasts befassen wir uns insbesondere mit Nachtragsvereinbarungen im Zusammenhang mit Anordnungen des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B.
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers
Die VOB/B definiert in den §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B klare Rechtsfolgen, sollte der Auftraggeber eine geänderte oder zusätzliche Leistung angeordnet haben: Der Auftragnehmer kann dafür – kurz gesagt – eine zusätzliche Vergütung verlangen. Über die Höhe dieser Vergütung entstehen allerdings nicht selten Meinungsverschiedenheiten.
Unklare Nachtragsvereinbarungen
Ein Grund dafür sind oft unklare Nachtragsvereinbarungen. Auftragnehmer neigen dazu, solche Vereinbarungen nur unter dem Vorhalt anzunehmen, dass Ansprüche wegen nachtragsbedingter Bauzeitverlängerung später noch zusätzlich geltend gemacht werden können. Auftraggeber sind im Gegenzug daran interessiert, mit einer Vergütungsvereinbarung eine abschließende Zahlung herbeizuführen.
Diese widerstreitenden Interessen führen häufig dazu, dass in der Nachtragsvereinbarung keine Einigung über den Umgang mit eventuellen Auswirkungen auf die Bauzeit erzielt wird – und dies nicht selten unbemerkt. Oft fällt erst bei der Schlussrechnungsprüfung auf, dass es zu keiner Zeit eine vorbehaltlose Einigung über die Nachtragsvergütung gab. Streitigkeiten sind dann vorprogrammiert und können häufig nur durch Dritte – zum Beispiel Sachverständige oder Mediatoren – beigelegt werden.
Dokumentation und Kommunikation
Zur Vermeidung solcher Situationen ist es empfehlenswert, von Beginn an offen und transparent mit Nachträgen und deren Auswirkungen auf den Bauablauf umzugehen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Kommunikation während des gesamten Prozesses – von der Anordnung des Auftraggebers bis zur Vergütungsvereinbarung – ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und eine möglichst reibungslose Abwicklung sicherzustellen.