Geänderte oder zusätzliche Leistung – Wo ist der Unterschied?

Baustelle mit Kränen

Was das BGB-Werkvertragsrecht seit 1.1.2018 bietet, kann die VOB/B schon lange. Das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers ist seit jeher ein typisches Merkmal von VOB/B-Verträgen. Ausnahmsweise darf hier einseitig in die vertraglich geschuldete Leistung eingegriffen werden. Der Auftraggeber kann den „Bauentwurf“ nachträglich ändern (§ 1 Abs. 3 VOB/B) oder sogar nicht vereinbarte Leistungen verlangen (§ 1 Abs. 4 VOB/B). Nicht immer ist klar, wann noch eine Änderung oder schon eine zusätzliche Leistung vorliegt. Aber: Kommt es darauf bei einem Nachtrag überhaupt an? „Geänderte oder zusätzliche Leistung – Wo ist der Unterschied?“ weiterlesen

Rechnung nicht bezahlt – und jetzt?

Im Laufe einer Baumaßnahme werden viele Rechnungen verschickt. Zum einen natürlich für Baustoffe, Geräte, Fertigteile usw. – also Rechnungen, des Lieferanten an den Bauunternehmer. Der Unternehmer wiederum schreibt fleißig seine Rechnungen an den Auftraggeber. Das können Abschlagsrechnungen ebenso sein wie Schlussrechnungen. Aus unterschiedlichen Gründen bleiben solche Rechnungen immer mal wieder längere Zeit liegen und werden nicht oder erst spät beglichen. Was passiert, wenn der Auftraggeber in Verzug gerät? „Rechnung nicht bezahlt – und jetzt?“ weiterlesen

Die Kündigung durch den Auftragnehmer

Hand unterschreibt auf einem Blatt Papier

Die VOB/B gibt dem Auftraggeber ein weitreichendes Kündigungsrecht. Er darf sich jederzeit vom Vertrag lösen. Dies kann ihm allerdings teuer kommen. Nur wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, muss er nichts bezahlen und kann eigene Forderungen geltend machen. Anders geregelt sind in der VOB/B dagegen die Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers. Um diese geht es im folgenden Beitrag. „Die Kündigung durch den Auftragnehmer“ weiterlesen

Baukostenexplosion – Was sagt die VOB/B?

Geldscheine

Die Preise für den Neubau von Wohn-, Büro- und Betriebsgebäuden sind im Mai 2018 gegenüber Mai 2017 um 4,1% gestiegen. Im Straßenbau liegt der Anstieg sogar bei 5,6%. Bei Wohngebäuden ist das der höchste Preisanstieg seit November 2007, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Hinzu kommt eine Tariferhöhung im Bauhauptgewerbe. Das Schlichtungsergebnis sieht ab Mai 2018 ein Plus im Westen von 5,7% und im Osten von 6,6% vor. Für 2019 gibt es dort einen weiteren Schritt von 0,8%. Einige Baufirmen kündigen nun eine nachträgliche Preisanpassung in laufenden VOB-Verträgen an. Geht das? „Baukostenexplosion – Was sagt die VOB/B?“ weiterlesen