Geplante Änderungen des Vergaberechts 2026 – Ein Meilenstein für mehr Einheitlichkeit?
/
Heute widmen wir uns einem Thema, das für alle, die mit öffentlichen Vergaben zu tun haben, von großer Bedeutung ist: die möglichen Änderungen des Vergaberechts im Jahr 2026. Was in der Weihnachtsfolge noch wie ein Wunschtraum klang, könnte vielleicht Realität werden, ein einheitliches Vergabegesetzbuch für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Heute beschäftigt uns ein tagesaktueller Fall aus der Praxis. Ein Bieter eines Vergabeverfahrens nach VgV beklagt sich im laufenden Verfahren. Er selbst ist auf den siebten Platz und trägt vor, es könnte nicht sein, dass die Bieter vor ihm so viel billiger anbieten könnten. Außerdem gelte ja die HOAI.
Die Besonderheiten bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
/
Innerhalb der VgV gibt es einen eigenen Abschnitt, der sich ausschließlich mit Besonderheiten bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen befasst. Worin diese bestehen, wo sie herrühren und ob sie noch angebracht sind, wird in der neuen Folge des Podcasts diskutiert.
Das Vergaberechtstransformationspaket - Erste Eindrücke
/
In unserer heutigen Folge schildern wir unseren ersten Eindruck vom Vergaberechtstransformationspaket. Was steckt drin, was bedeutet das und was ist vielleicht nicht so gelungen?
Am 30.09.2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Pressemitteilung veröffentlicht. In dieser wurde verkündet, dass der Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die anderen Ressorts, also Ministerien, verschickt wurde. Seit kurzem ist dieser auch auf der Seite des Deutschen Vergabenetzwerks zu finden. In diesem Artikel finden Sie eine Synopse, die die alten und möglichen neuen Regelungen gegenüberstellt.
Heute geht es um das Verhandlungsverfahren. Worüber darf verhandelt werden und worüber nicht? Was sind die Vorteile und welche Chancen bietet das Verfahren? Welche Risiken bestehen und wie begegnet man diesen am besten?
Das Vergabeverfahren ist geprägt vom Grundsatz der Gleichbehandlung. Aber auch bei Gleichbehandlung der Bieter kann es sein, dass ein Bieter mehr weiß als andere. Auch dadurch kann eine Wettbewerbsverzerrung auftreten, die das Vergaberecht auszugleichen versucht.
Jede Vergabestelle kennt die Situation, dass ein Vergabeverfahren vorbereitet und eingeleitet wurde. Vielleicht liegen auch schon Angebote vor und nun stellt man aus unterschiedlichsten Gründen fest, dass man das Vergabeverfahren nicht mehr weiterführen kann, darf oder möchte. Für Bauvergaben regeln § 17 VOB/A und § 17 EU VOB/A, wann eine Vergabe rechtmäßig aufgehoben werden darf. Mit diesen Vorschriften beschäftigt sich die neueste Podcastfolge.
Wenn alles zu viel wird – Wegfall von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV
/
Bei der Vergabe von Dienstleistungen steht eine weitreichende Änderung bevor. Diese betrifft Planungsleistungen. Durch die Streichung des kleinen Satzes § 3 Abs. 7 S. 2 VgV droht ein großer Mehraufwand für Vergabestellen und Bieter.