Wie bereits vermutet wurde die VOB/A 2019 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat offiziell eingeführt. Dies berichtet B_I MEDIEN unter Verlinkung des Erlasses. Danach ist der erste Abschnitt ab dem 01.03.2019 für Bundesbehörden anzuwenden. Für die Abschnitte 2 und 3 müssen zunächst die VgV und die VSVgV geändert werden.
Im Einführungserlass, der auch noch Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden soll, finden sich auch Hinweise und Erläuterungen zu den Neuregelungen der VOB/A.