Bereits im November 2018 hat sich der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) auf eine Neufassung des 1. Abschnitts der VOB/A geeinigt. Die angekündigte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht seitdem aus. In einer Vorstandssitzung des DVA am 31. Januar 2019 wurde erneut über die VOB/A 2019 beraten.
Baugewerbe mit Neufassung zufrieden
Veröffentlicht wurde im Nachgang zur DVA-Sitzung bisher nur eine Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Dort lässt sich ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa wie folgt zitieren:
„Der DVA hat in seiner heutigen Sitzung, immerhin die 122. seit seiner Gründung im Jahr 1926, die Weichen für ein modernes Bauvergaberecht gestellt. Angesichts der großen Bauaufgaben, die sowohl im Wohnungsneubau als auch im Infrastrukturbau vor uns liegen, ist das eine gute Nachricht.“
Nach seinen Worten, habe „die neue Fassung der VOB/A“ angesichts der großen Herausforderungen in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln zu Wertgrenzen für den Wohnungsbau, mit mehr Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe, auch mit einer Direktbeauftragung, die Weichen richtig gestellt.
Seit 1926 gelinge es den Vertretern des Bundes (Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium), der Länder und der Kommunen im Dialog mit der ausführenden Wirtschaft ein modernes und praxistaugliches System für die Bauvergabe zu erarbeiten. „Dieses sollte dauerhaft erhalten bleiben“, so Pakleppa weiter.
Details noch nicht bekannt
Welche Neufassung nun konkret im DVA thematisiert oder beschlossen wurde, blieb zunächst unklar. Vieles spricht dafür, dass neben den bereits im November 2018 beschlossenen Änderungen des 1. Abschnitts nun auch Anpassungen in den Abschnitten 2 und 3 erfolgen werden.
Wir halten Sie über dieses Thema, insbesondere die konkreten Neuerungen in der VOB/A 2019, weiterhin auf dem Laufenden.