Die Kommission der Europäischen Union hat mit Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2365 die ab 01. Januar 2018 gültigen Schwellenwerte gemäß § 106 Abs. 1 GWB neu festgesetzt. Diese wurden mit Bekanntmachung vom 29.12.2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sie betragen nunmehr:
- für Bauaufträge (VOB/A EU): 5.548.000 €
- für Liefer-/Dienstleistungsaufträge (VgV): 221.000 €