Einführung in die Auftragskalkulation

Die Kalkulation ist sowohl für Bauherren, als auch für Bauunternehmer wichtig bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Dies gilt seit 01.01.2018 sowohl für Verträge die die VOB/B wirksam vereinbaren, als auch für Verträge nach dem neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht.

Bei Verträgen die die VOB/B wirksam vereinbaren ist es weit überwiegende Auffassung, dass die Auftragskalkulation auch die Grundlage der Nachtragspreise bildet. Diese Auffassung stützt sich auf die Regelungen des § 2 Abs. 3, 5-7 VOB/B, der auf die Kalkulation Bezug nimmt. Bei Verträgen, die ohne die Vereinbarung der VOB/B geschlossen wurden, gilt seit 01.01.2018 auch die Möglichkeit den Nachtragspreis aus der Kalkulation abzuleiten, § 650c Abs. 1 BGB.

Wie entsteht der Preis

Als erstes steht ein Bieter oder Bewerber vor dem Problem, einen Preis für eine Leistung zu ermitteln. Dies setzt eine intensive Auseinandersetzung mit der Leistung voraus. In einem ersten Schritt muss also die Frage beantwortet werden: Was muss aufgewendet werden, um diese Position auszuführen?

Dabei kommt man auf einzelne Punkte sehr schnell: Für das Streichen einer Wand benötige ich Farbe, Farbwalzen und jemand der die Arbeit ausführt. Außerdem benötige ich eventuell Abdeckmaterial und weitere Baustoffe zum Verschließen von Bohrlöchern oder dergleichen. Das alles hängt aber von der konkreten Leistung ab.

Wenn wir jetzt diese einzelnen Kosten sortieren, kommen wir auf mehrere Gruppen. Die wichtigsten und üblichsten sind Lohn, Stoff und Geräte. Wenn man nun das Formblatt 223 des Vergabehandbuchs für Bauleistungen betrachtet, findet man genau diese drei.

Lohn

Um zu ermitteln, welchen Lohn es mich kostet, muss ich erst die Frage stellen, wie lange die Leistung dauert. Hierfür kann auf Tabellenwerte oder konkrete Erfahrungen zurückgegriffen werden. Das Ergebnis einer Multiplikation dieses Zeitansatzes mit dem sogenannten Verrechnungslohn ist der Lohnanteil, der in der Position kalkuliert wird.

Stoff

Der Anteil „Stoff“ ist hingegen einfacher zu kalkulieren. Hier kann auf die Einkaufspreise zurückgegriffen werden. Diese und der geschätzte Verbrauch bilden die Stoffkosten.

Geräte

Geräte sind alle Gerätschaften, die verwendet, aber nicht verbraucht werden. Also Betriebs- und Vorhaltekosten und für Maschinen und Geräte. Dabei können auch Abschreibungssätze berücksichtigt werden.

Was noch?

Würde man nur diese Faktoren ansetzen, würde jedes Unternehmen Verlust machen. Gedeckt wären der unmittelbare Einkauf, die Geräte und das Personal. Nicht gedeckt wären alle Leistungen, die nicht unmittelbar zu einer Position zugeordnet werden können. Das kann in einem größeren Auftrag viel sein. Die Beaufsichtigung durch einen Polier oder Bauleiter des Unternehmers ist noch nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt z.B. für einen Sanitärcontainer, oder Großgeräte für mehrere Leistungen. (z.B. ein Kran um Bauteile und Stoffe ganz verschiedener Leistungspositionen zu bewegen). Schließlich sind die Kosten des Unternehmens noch nicht berücksichtigt, wie etwa Mieten für die Büros und Gehälter für kaufmännisches Personal.

Um diese Kosten im Preis zu berücksichtigen sind mehrere Methoden möglich. Die bekanntesten sind die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (vgl. Formblatt 221 des Vergabehandbuchs für Bauleistungen) und die Kalkulation über die Endsumme (vgl. Formblatt 222 des Vergabehandbuchs für Bauleistungen). Als Faustformel kann man sagen: Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen ist bei Ausbaugewerken häufiger, die Kalkulation über die Endsumme ist bei großen Gewerken üblicher. Ich gehe hier nur auf die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen ein.

Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

Was sind diese Zuschläge überhaupt? Zuschläge sind prozentuale Sätze, die in der Kalkulation auf die oben beschriebenen Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoff, Geräte, Sonstiges) aufgeschlagen werden. Sie können unterschieden werden zwischen allgemeine Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK) und Wagnis und Gewinn (W+G).

Allgemeine Geschäftskosten

Es handelt sich bei AGK um alle Kosten, die im Unternehmen anfallen, die nicht einer konkreten Baustelle zugeordnet werden können. Darunter fallen z.B. Gehälter des kaufmännischen Personals, Mieten für das Firmengelände, Dienstwagen, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkosten und vieles mehr. Diese Kosten lassen sich gerade nicht einer Baustelle zuordnen, sondern fallen durch den Betrieb eines Unternehmens an. In der Kalkulation werden sie in der Regel rückblickend ermittelt. Das bedeutet, dass nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres analysiert wird, wie hoch die Ausgaben für diese Posten waren. Das Ergebnis im Verhältnis zum Bauumsatz ist der AGK-Satz für das Folgejahr.

Baustellengemeinkosten

BGK sind Kosten, die einer Baustelle zugeordnet werden können, aber nicht einer Position. Hierunter fallen insbesondere Poliere und Bauleiter, da diese nicht produktiv tätig sind, sondern als Aufsicht. Damit lässt sich nicht sagen, an welcher Position wie viel Polier beteiligt war. Zur Ermittlung dieses Zuschlags werden die prognostizierten Kosten des Poliers und aller anderen Elemente (z.B. Kleingeräte die für mehrere Leistungen verwendet werden) addiert und zu den übrigen Kosten ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis ist ein prozentualer Zuschlag, der für die Preiskalkulation angesetzt werden kann.

Wagnis und Gewinn

Es ist strittig, wie dies Faktoren sich unterscheiden. Häufig wird vertreten, dass es sich dabei um einen gemeinsamen Ansatz handelt, deshalb sollte vielmehr von „Gewinn mit Wagnisanteil“ gesprochen werden. Hintergrund ist, dass es für den Unternehmer das Gleiche ist, ob er von Gewinn spricht, oder von einem nicht eingetretenen Wagnis. In jedem Fall ist der Saldo für das Unternehmen positiv.

Für die Kalkulation ist dieser Streit jedoch unmaßgeblich. Für die Ermittlung gibt es keine kalkulatorischen Regeln. Jeder Unternehmer muss für sich entscheiden, wie hoch sein Ansatz Für Wagnis und Gewinn im konkreten Angebot sein soll.

Grauzonen

Soweit die Theorie. Die Praxis hat oft Fälle, die sich nicht in Kategorien fassen lassen. Was beispielsweise noch BGK und was AGK ist, kann im Einzelfall schwer zu unterscheiden sein. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Kostenbestandteil BGK ist oder einer Position zugeordnet werden kann. Ein Polier könnte nicht nur in den BGK stecken, sondern auch im Verrechnungslohn. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn die Leitungsfunktion weniger erforderlich ist, als seine tatsächliche Arbeitsleistung.

Wichtig ist, dass Sie verstehen, wie Kalkulation funktioniert. Ohne dieses Verständnis wird jede Besprechung zu Nachträgen zum Basar.

Wie sind hier Ihre Erfahrungen? Welche kalkulatorischen Probleme begegnen Ihnen in der Praxis und wie gehen Sie damit um? Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu einen Kommentar hinterlassen.

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