Wie erfolgt das Aufmaß

Immer wieder kommt es bei der Abrechnung zu Unstimmigkeiten über das Aufmaß und dessen Wirkungen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der VOB/B zu diesem Thema.

Bedeutung des Aufmaßes

Es ist kein Wunder, dass über das Aufmaß oft gestritten wird, geht es doch hier um bares Geld. Die Abrechnungssumme für eine Position ergibt sich im Einheitspreisvertrag nach § 2 Abs. 2 VOB/B  durch Multiplikation von ausgeführter Menge und Positionspreis. Damit ist klar, wenn es nicht zu Änderungen des Preises nach Auftrag kommt, ist die Menge der einzige Faktor, der noch auf den Preis in der konkreten Position Einfluss hat.

Regelungen zum Aufmaß

Trotz seiner Bedeutung findet sich das Wort Aufmaß nur am Rande:

Das bedeutet nicht, dass das Aufmaß nicht auch darüber hinaus bedeutsam ist. Das Aufmaß ist Voraussetzung einer prüfbaren Abrechnung nach § 14 VOB/B. Ohne dieses kann der Unternehmer seinen Einheitspreisvertrag nicht abrechnen.

Außerdem ist wichtig: Das Aufmaß muss insbesondere nach den Regelungen der VOB/C erfolgen. Das regelt § 14 Abs. 2 S. 2 VOB/B.

Das gemeinsame Aufmaß

Wegen dieser Bedeutung und Tragweite hat der DVA in der VOB/B die Regel getroffen, dass ein Aufmaß möglichst gemeinsam vorzunehmen ist. Das ist so in § 14 Abs. 2 VOB/B geregelt. Der Grund leuchtet ein: Über das, was gemeinsam vor Ort, also direkt in Ansehung der Leistung begutachtet wird, kann später nur wenig gestritten werden. Eine Rohrleitung ist beispielsweise nun mal 14m lang oder nicht. Es ist zwecklos darüber zu streiten, jedenfalls solange nicht mit unterschiedlichen Instrumenten gemessen wird.

Fazit

Das Aufmaß ist die notwendige Feststellung, wie der tatsächliche Leistungsstand vor Ort ist. Aus ihm wird unter Beachtung der Regelungen der technischen Vertragsbedingungen und anderen Vertragsunterlagen (§ 14 Abs. 2 S. 2 VOB/B) der Vordersatz für die Rechnung ermittelt. Daraus ergibt sich schließlich der abzurechnende Betrag für die Position.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert