Die GroKo und die VOB

Seit heute ist der Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD im Entwurf zu lesen. Finden kann man ihn etwa auf der Homepage der CDU. Was bedeutet dies für die VOB?

Die Meldung, die der Zentralverband Deutsches Baugewerbe vor einigen Tagen veröffentlicht hat bestätigt sich. Der Entwurf der Verhandlungspartner sieht in den Zeilen 2923 bis 2327 für die VOB/A folgendes vor:

„Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“

An anderer Stelle (Zeilen 5402 bis 5406) hat sich die (mögliche) „GroKo“ auf Folgendes verständigt:

„Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“

Es bleibt spannend, wie diese beiden Aussagen in den kommenden Monaten in Einklang gebracht werden. Jedenfalls bleibt Raum für Spekulation und Diskussion. Eine mögliche Deutung wäre, dass die VOB/A zur Diskussion gestellt wird, die VOB/B aber beibehalten werden soll.

Die weitere Entwicklung wird sicher auch maßgeblich von der künftigen Gestaltung des Bundeskabinetts abhängen. Auch hierzu enthält der Entwurf des Koalitionsvertrag Informationen. Nach derzeitigem Stand werden die drei an den Themen beteiligten Resorts Wirtschaft (Vergabe), Bau und Infrastruktur wie folgt verteilt:

  • Innen, Bau und Heimat (CSU)
  • Wirtschaft und Energie (CDU)
  • Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU)

Es soll also bei der Trennung zwischen Bau und Verkehr im Bund bleiben.

Was halten Sie von den Plänen? Wie beurteilen Sie die Zukunft der VOB/A und VOB/B?

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