Wie der Behörden Spiegel Newsletter update Vergabe in seiner 25. Ausgabe diese Jahres mitteilt, ist Anfang 2019 mit einer neuen VOB zu rechnen. Was kommt da auf uns zu?
In einem Interview mit dem zuständigen Referatsleiter des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat Reinhard Janssen erfuhr update Vergabe, dass Anfang nächsten Jahres mit einer VOB 2019 zu rechnen ist. Herr Janssen skizzierte dabei folgende sechs Punkte, die in die VOB/A Eingang finden sollen:
- Analog zur UVgO soll die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ermöglicht werden.
- Im Unterschwellenbereich soll ein Direktauftrag bis zu einer (derzeit noch nicht abschließend verhandelten) Wertgrenze zulässig werden.
- Bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € sollen nicht mehr alle Eignungsnachweise gefordert werden müssen.
- Es soll eine Regelung zum Umgang mit mehreren Hauptangeboten in die VOB/A aufgenommen werden.
- Die Regelungen zum Nachfordern von Unterlagen sollen klarer gefasst werden und dem Auftraggeber mehr Handlungsoptionen eröffnen.
- Bei Vergaben für Maßnahmen im Ausland soll der Zwang zur Vereinbarung der VOB/B und VOB/C entfallen.
Wir werden dieses Thema im Auge behalten und hier im Blog über weitere Entwicklungen berichten.